Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Einnahmen aus den Gebühren im Friedhofs- und
Bestattungsbereich bedürfen einer Anpassung: Während der Kostendeckungsgrad
(KDG) im Jahre 2005 noch bei fast 66% lag sank er 2006 auf rund 53% und wird 2007 wahrscheinlich die
50%-Marke unterschreiten. Der Entwurf des Haushaltes 2008 geht nur noch von
einem KDG von 45,63% aus, wobei es sehr fraglich ist, ob dieser Prozentsatz bei
unveränderten Gebührensätzen erreicht werden kann. In Anbetracht der nach wie vor angespannten Finanzsituation der
Stadt Rödermark ist eine Überprüfung der Gebühren mit dem Ziel einer
Verbesserung der Einnahmesituation dringend geboten. Eine wesentliche Erhöhung
der Einnahmen im Friedhofs- und Bestattungsbereich ist auch eine der
vorgesehenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung. Aus der als Anlage 1 beigefügten Aufstellung sind die Grundlagen
für die Neufestsetzung der Gebühren ersichtlich. Den zur Aufnahme in die
Gebührenordnung vorgeschlagenen Gebührensätzen liegt ein KDG von 65% bis 100%
zugrunde. Bei einigen Gebührensätzen
tritt eine Ermäßigung ein, weil der KDG höher als 100% ist. Für die Berechnung der im Jahre 2008 zu erzielenden
Gebühreneinnahmen wurden die hochgerechneten Fallzahlen aus 2007 (Stand
30.09.2007) verwendet, soweit dies praktikabel war. So enthält die Aufstellung
keine Aussagen über die Gesamteinnahmen bei
der Verlängerung der Nutzungszeiten von Grabstätten. Diesbezüglich
wurden die abschätzbaren ertragswirksamen Einnahmen für das Jahr 2008 berücksichtigt.
Grundsätzlich ist ein beträchtlicher Rückgang der Fallzahlen
gegenüber den Vorjahren festzustellen. So ist etwa die Anzahl der Sterbefälle
gegenüber dem Jahr 2006 im laufenden Jahr etwa 1/3 niedriger (Stand
30.09.2007). Die aus der Aufstellung ersichtlichen Berechnungen ergeben bei
Erhöhung der Gebührensätze wie vorstehend erläutert für 2008 ertragswirksame
Mehreinnahmen von rund 46.000 €. Die gemäß den vorstehenden Vorgaben errechneten und zur Aufnahme
in die Gebührenordnung vorgeschlagenen neuen Gebührensätze sind nicht zuletzt im
Hinblick auf das Gebühren-Niveau in den Nachbarkommunen angemessen und
vertretbar. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Neufassung der
‚Gebührenordnung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung’ gemäß dem
vorgelegten Entwurf. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Anlagen
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