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Vorlage - VO/0012/07  

 
 
Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 27 Nr. 255/2 mit 886 qm, Carl-Zeiss-Straße 49
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/2/941-12
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Magistrat Entscheidung
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
13.02.2007 
8. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Herren Andreas Reusch, Thilo Gotta, Alexander Kutschera und Herr Christian Heid beantragen den Erwerb des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 27 Nr. 255/2 mit 886 qm, Carl-Zeiss-Straße 49.

 

 

 

 

 

Der Magistrat hat bereits in seiner Sitzung am 13.02.2006 festgelegt, dass mit den Interessenten Verhandlungen über den Verkauf des vorgenannten Grundstücks auf der Grundlage eines Quadratmeterpreises von 105,00 € inklusive Erschließungskosten erfolgen sollen.

 

Die Herren Reusch, Gotta, Kutschera und Heid erklären sich mit dem Erwerb zu vorgenanntem Kaufpreis und zu den üblichen Vertragsbedingungen (Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren, Nutzungsverpflichtung und Weiterveräußerungsverbot für 5 Jahre, Aufpreiszahlung bei der Schaffung von Wohnraum) einverstanden.

 

Sie planen auf dem Grundstück die Errichtung eines Steuerberaterbüros und einer Rechtsanwaltskanzlei.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark verkauft das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 27 Nr. 255/2 mit 886 qm, Carl-Zeiss-Straße 49, zur Errichtung einer Steuerberater- und einer Rechtsanwaltskanzlei an folgende Erwerber:

- Andreas Reusch, Wiesenstraße 11 A, Rödermark

- Thilo Gotta, Breidertring 70, Rödermark

- Alexander Kutschera, Jahnstraße 10 A, Eppertshausen

- Christian Heid, Römerstraße 48, Dietzenbach

 

Der Kaufpreis beträgt 105,00 €/qm inklusive Erschließungskosten, insgesamt 93.030,00 €.

 

Der Verkauf erfolgt zu den für den Verkauf von Gewerbegelände üblichen Vertragsbedingung (Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren, Nutzungsverpflichtung und Weiterveräußerungsverbot für 5 Jahre, Aufpreiszahlung bei der Schaffung von Wohnraum).

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein