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Seite 44 Nr.9 und Seite 49 Punkt m werden von Herrn Dr. Werner kritisiert. Er drückt sein Unverständnis darüber aus, dass Gießkannen, Spaten, Harken und andere Geräte nicht auf den Gräbern oder hinter den Grabmalen und in den Anpflanzungen aufbewahrt werden dürfen. Und dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 2 Buchstabe m) außer an Trauerfeiern Musikinstrumente spielt oder Tonwiedergabegeräte für Dritte hörbar betreibt.
Herr Ritter erläutert, dass die in der Neufassung der Friedhofssatzung aufgeführten Punkte der Regelungen der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes entsprechen und überwiegend aus Versicherungstechnischen- und Sicherheitsaspekten resultieren. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Rödermark gemäß dem vorgelegten Satzungsentwurf.
Der Haupt- Finanz- Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: CDU, AL, SPD, FWR Ablehnung: Enthaltung: FDP |
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