Bürgerinformationssystem
Feststellung der Tagesordnung:
Im Ältestenrat wurden für die heutige Sitzung folgende Festlegungen getroffen:
Herr Sulzmann bittet die Stadtverordneten um ihr Einvernehmen, die Tagesordnungspunkte 10 und 12 unter TO A abzustimmen. Nachdem dies bejaht wurde, lässt er über die Tagesordnungspunkte 10 und 12 unter TO A abstimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU (11), AL/Grüne (11), SPD (5), FWR (4), FDP (2) Ablehnung: / Enthaltung: /
Durch die Koalition wurde ein Antrag zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 (Bebauungsplan A49 "Südlich des Alten Seewegs“) eingereicht. Herr Gerl stellt einen Geschäftsordnungsantrag zur Aufnahme des Antrags auf die Tagesordnung. Herr Sulzmann lässt über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen
Zustimmung: CDU (11), AL/Grüne (11), FWR (4) Ablehnung: SPD (5) Enthaltung: FDP (2)
Da die notwendige 2/3-Mehrheit erzielt wurde, wird der Antrag auf die Tagesordnung unter TOP 20 aufgenommen.
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers:
Herr Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann gibt bekannt, dass er aus gesundheitlichen Gründen die Sitzung ab Tagesordnungspunkt 5 verlässt. Die weitere Sitzungsleitung wird der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher, Herr Spieß, übernehmen.
Herr Sulzmann berichtet, dass es keine Einwendungen gegen die Niederschriften der Sitzungen am 08. und 09.02.2022 gab und diese somit als genehmigt gelten.
Seit der letzten Stadtverordnetenversammlung gab es die folgenden Geburtstage:
Herr Sulzmann gratuliert im Namen des gesamten Hauses nachträglich recht herzlich zu den Geburtstagen, insbesondere Frau Beldermann und Herr Schröder zu den runden Geburtstagen sowie Herrn Donners (trotz Abwesenheit) zu seinem halbrunden Geburtstagen.
Die folgenden Unterlagen befinden sich im Geschäftsgang und wurden an die Stadtverordneten per E-Mail verschickt:
Gedruckte Exemplare der Unterlagen liegen auf dem Tisch neben dem Haupteingang aus und können bei Bedarf von den Stadtverordneten abgeholt werden.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||