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Auszug - Diskussion zu einer möglichen Satzungsänderung hinsichtlich der Nichtteilnahme von Mitgliedern  

 
 
8. öffentlichen Sitzung des Ausländerbeirates
TOP: Ö 4
Gremium: Ausländerbeirat Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 01.02.2022 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:36 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Microsoft Teams
Ort:
Zusatz: www.roedermark.de/teams
 
Beschluss


Die Vorsitzende begründet den Vorstoß zur Änderung der Geschäftsordnung mit den Problemen, die eine konsequente Nichtteilnahme von Mitgliedern einer Liste in der letzten Wahlperiode verursacht hatten und die zu häufiger Beschlussunfähigkeit geführt hatten. Dies gelte es für die Zukunft zu vermeiden.

 

Thomas Mörsdorf wird gebeten, die derzeitige Fassung der Geschäftsordnung des Ausländerbeirats zu zitieren:

 

§ 5 Teilnahme an den Sitzungen

(1)    Die Mitglieder des Ausländerbeirates sind verpflichtet, an dessen Sitzungen teilzunehmen. Bei Verhinderung zeigen sie ihr Ausbleiben vor Beginn der Sitzung dem vorsitzenden Mitglied an und legen diesem die Gründe dar.

 

Im Vergleich dazu lautet die Regelung in der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, die Herr Mörsdorf ebenso zitiert, wie folgt:

 

§ 1 Pflicht zur Teilnahme an den Sitzungen

(1) Die Stadtverordneten sind verpflichtet, an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der anderen Gremien, deren Mitglied sie sind, teilzunehmen.

(2) Bei Verhinderung zeigen sie ihr Ausbleiben vor Beginn der Sitzung der oder dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung an und legen dieser oder diesem die Gründe dar. Fehlt eine Stadtverordnete oder ein Stadtverordneter mehr als einmal unentschuldigt, kann die oder der Vorsitzende sie oder ihn schriftlich ermahnen. Die Ermahnung ist in der diesem Schreiben nachfolgenden Sitzung von der oder dem Vorsitzenden zu verlesen.

 

In der folgenden Diskussion wird einvernehmlich befürwortet, die weitergehende Regelung aus der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung zu übernehmen und zusätzlich noch die Eskalationsstufe Ordnungsgeld und/oder Ausschluss aufzunehmen (analog Ausländerbeiräte Gien und Marburg). Die Rechtsabteilung der Stadt wird gebeten, eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung zu erstellen und rechtlich zu prüfen mit dem Ziel der Vorlage und Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Ausländerbeirats.