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Auszug - Neuwahl/Wiederwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II (Urberach)  

 
 
30. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 04.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:09 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0008/20 Neuwahl/Wiederwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II (Urberach)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Recht/Öffentlichkeitsarbeit   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann erklärt, dass der bisherige Amtsinhaber, Herr Axel Willmann, gemäß seiner Erklärung für eine weitere Amtszeit zur Verfügung steht. Weitere Bewerbungen sind bei der Stadtverwaltung nicht eingegangen.

  

Der Stadtverordnetenvorsteher weist darauf hin, dass die Wahl nach § 55 Abs. 5 HGO als Mehrheitswahl durchzuführen ist. Gemäß § 55 Abs. 3 HGO kann, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten, also mindestens 20 Stimmen.

 

Da sich kein Widerspruch erhebt, lässt Herr Sulzmann in der Folge offen abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Axel Willmann: 35 Stimmen

Ablehnung:keine Stimme

Enthaltung:keine Stimmen

  

Der Stadtverordnetenvorsteher stellt fest, dass Herr Axel Willmann mit 35 Stimmen die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten erhalten hat und somit zur Schiedsperson für den Schiedsamtsezirk Rödermark II (Urberach) gewählt wurde.

 


Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU (13), AL/Die Grüne (8), SPD (6), FWR (4), FDP (4)

Ablehnung:/

Enthaltung:/