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Beschlussvorschlag:
Die Bestimmungen des §24 (1) SGB VIII werden in die Satzungen der Stadt Rödermark aufgenommen. Dies kann durch die Erstellung einer zusätzlichen Satzung für die Förderung von Kindern vor dem vollendeten ersten Lebensjahr erfolgen oder durch Aufnahme dieser Bestimmungen in die Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen der Stadt Rödermark (Vorlage VO/0131/19).
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt Zustimmung:FWR Ablehnung:CDU, AL/Die Grünen, FDP, SPD Enthaltung/ |
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