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Auszug - Durchführung der Wahl  

 
 
25. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 4.4
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Beschluss


Die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass bei der durchzuführenden Wahl Nein-Stimmen als gültige Stimmen gelten, während Stimmenenthaltungen als ungültige Stimmen zu werten sind (§ 55 Abs. 5 HGO). Stimmzettel ohne Kreuz werden als Enthaltung gewertet und sind somit ungültige Stimmen.

 

Frau Beldermann ruft die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung zur Stimmenabgabe in alphabetischer Reihenfolge auf.

 

Zur Stimmenauszählung wird die Sitzung für kurze Zeit unterbrochen.

 

Nach Aufhebung der Unterbrechung stellt die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin das Ergebnis wie folgt fest:

 

Von den anwesenden 34 Stadtverordneten haben 34 ihre Stimme abgegeben.

 

r die Bewerberin Andrea Schülner stimmten 23 Stadtverordnete.

 

r den Bewerber Dr. Karsten Falk stimmten 8 Stadtverordnete.

 

Mit Nein stimmten 2 Stadtverordnete.

 

Es gab 1 Stimmenenthaltung.

 

Sodann stellt die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Beldermann fest, dass Frau Andrea Schülner mit der erforderlichen Stimmenmehrheit gemäß § 55 Abs. 5 HGO für die am 01. Juli 2019 beginnende Amtszeit von sechs Jahren bis zum 30. Juni 2025 zur hauptamtlichen Ersten Stadträtin der Stadt Rödermark gewählt worden ist.

 

Frau Schülner erklärt auf Befragen der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteherin, dass sie die Wahl zur Ersten Stadträtin der Stadt Rödermark annimmt und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen.