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Auszug - Teilnahme am Entschuldungsprogramm des Landes - Hessenkasse  

 
 
18. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:24 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0028_2/18 Teilnahme am Entschuldungsprogramm des Landes - Hessenkasse
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/2/Bt/Sc
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


rgermeister Kern erläutert die Vorlage des Magistrates sowie das Zustandekommen des gestiegenen Ablösungsbetrages. Es folgen Redebeiträge aller Fraktionen. Abschließend lässt der Stadtverordnetenvorsteher über die Vorlage abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark beschließt, das Angebot des Landes zur Kassenkredit-entschuldung nach dem Ersten Teil des HESSENKASSE-Gesetzes anzunehmen.

 

Die Stadt Rödermark verpflichtet sich, den Ergebnis- und Finanzhaushalt in Planung und Rechnung ab dem Jahr 2019 nach § 92 Abs. 4 bis 6 HGO auszugleichen sowie die Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach § 105 HGO zu beachten. Ab dem Haushaltsjahr 2019 werden die Zahlungen der ordentlichen Tilgung und der Beitrag zum Sondervermögen HESSENKASSE grundsätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet und somit eine Fremdfinanzierung vermieden.

 

Die Stadt Rödermark verpflichtet sich des Weiteren, nach Maßgabe des HESSENKASSE-Gesetzes einen jährlichen Beitrag von 25 Euro je Einwohner an das Sondervermögen HESSENKASSE zu leisten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die hierzu vom Magistrat gegenüber dem Finanzministerium fristgerecht abgegebenen Anträge und Erklärungen (Rechtsbehelfsverzicht zum Bewilligungsbescheid und Verpflichtungserklärung).

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat des Weiteren, die zur Umsetzung der Kassenkreditentschuldung erforderliche Ablösungsvereinbarung mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu schließen, in der insbesondere die zur Ablösung vorgesehenen Kassenkredite aufgeführt sowie die Ablösungszeitpunkte und die Ablösungsmodalitäten geregelt sind.


Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung: CDU (13), AL/Die Grünen (9), SPD (5), FWR (3), FDP (4)

Ablehnung:/

Enthaltung:/