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Herr Mörsdorf erläutert den Sachstand:
Vorbemerkung: Im Ausländerbeirat wurde von einem Mitglied des Ausländerbeirats mitgeteilt, dass das Land Hessen herkunftssprachlichen Unterricht auch in polnischer Sprache ab Februar 2017 finanziert. Voraussetzung sei, dass mindestens 10 Kinder gleichen Alters angemeldet werden. Der Ausländerbeirat unterstützte dieses Anliegen für Rödermark einmütig und hatte den Magistrat gebeten, einen entsprechenden Antrag an das Staatliche Schulamt Offenbach zu richten. Zuvor sollte nachgefragt werden, wie sich der Bedarf in den Rödermärkern Grundschulen darstellt.
Sachstand: Das ansonsten zuständige Staatliche Schulamt Offenbach am Main (Frau Husung, Tel. 069-80053412) teilt mit, dass die Zuständigkeit beim „Fachberaterzentrum für Herkunftssprachen, Mehrsprachigkeit und schulische Integration (FBZ“), angesiedelt am Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main, liegt. Das FBZ erfüllt hessenweite Aufgaben. Dazu gehören beispielsweise die Organisation des Unterrichts in der Herkunftssprache, die Förderung der Mehrsprachigkeit oder Unterstützung bei der Integration ausländischer Schulkinder.
Gegenwärtig gibt es herkunftssprachlicher Unterricht in polnischer Sprache an folgenden Schulen im Kreis Offenbach:
Der Unterricht dort findet in den Randstunden statt. Das Staatliche Schulamt Offenbach hat sich heute an das FBZ gewendet, um das weitere Verfahren abzustimmen. Das Ergebnis werde der Stadt Rödermark mitgeteilt werden.
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