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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan "In der Plattenhecke 2 a" -TSC-  

 
 
Fortsetzung 7. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 07.12.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:32 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0296/16 Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan "In der Plattenhecke 2 a" -TSC-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 Ha 610-102
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


rgermeister Kern erläutert die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Durch dieses Verfahren soll das geplante Objekt in allen baurechtlichen Aspekten behandelt und geprüft werden.

Nach Stellungnahmen durch die Fraktionen sst der Stadtverordnetenvorsteher in der Folge abstimmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V. m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. L S.1722) geändert worden ist, auf Antrag des Vorhabenträgers, des Tanzsportclubs Rödermark e.V., ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuleiten.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches den bisherigen Bebauungsplan A 20.3 „Plattenhecke, 3. Änderungsplan in allen seinen Festsetzungen.

 

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung:

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan

In der Plattenhecke 2a“

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 20, Nr. 485/11 und 485/14 teilweise.

 

Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Beabsichtigte Planung:

Durch die Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der bestehenden Tanzsporthalle schaffen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt hierzu den Bebauungsplan A 20.3 „Plattenhecke, 3. Änderungsplan“, der planungsrechtlich bislang eine Fläche für Gemeinbedarf „Schule“  festsetzt.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

 

 

In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit unterbricht der Stadtverordnetenvorsteher die Sitzung um 22.32 Uhr und erinnert an den vorgesehenen Fortsetzungstermin am 09.12.2016 um 19.30 Uhr.


Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:/

Enthaltung:FWR