Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 20. Oktober 2016 versehenen Gesamtabschluss 2015 gemäß § 114 HGO fest.
Die Entscheidung nach § 114 Abs. 1 Satz 1 HGO über die Entlastung des Magistrates ist nicht erforderlich, da diese bereits mit den geprüften Einzelabschlüssen 2015 erfolgte.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |