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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans A 62.1 „Kinder- und Jugendfarm“.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 3 Nr. 54, 55, 56, 57 und 58. Die Grundstücke liegen im Stadtteil Ober-Roden westlich des Rödermarkringes zwischen dem Gelände des Kleingartenvereins und der Rodau. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, Hr. Rädlein Ablehnung: / Enthaltung: / |
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