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Tagesordnung - 8. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 8. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 29.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:36 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark
Zusatz: 3G-Zugangsregelung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 3.1  
Anfrage der SPD-Fraktion: (Anti-) Diskriminierung und Diversity in Rödermark  
SPD/0074/22  
Ö 3.2  
Anfrage der SPD-Fraktion: Situation Nachbarschaft Nell-Breuning-Schule  
SPD/0075/22  
Ö 3.3  
Anfrage der Fraktion FWR: Bußgelder vom Ordnungsamt  
FWR/0078/22  
Ö 3.4  
Anfrage der Fraktion FWR: Jugendarbeit im Gallusheim  
FWR/0079/22  
Ö 3.5  
Anfrage der Fraktion FWR: Hessen Mobil  
FWR/0080/22  
Ö 3.6  
Anfrage der FDP-Fraktion: Kinderarztversorgung in Rödermark  
FDP/0083/22  
Ö 4  
(Neu-)Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 5  
Neubesetzung des "Kommunalen Präventionsrates"  
VO/0053/22  
Ö 6  
Städtebauförderung "Wachstum und Nachhaltige Erneuerung", Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden"; Machbarkeitsstudien Funktionaler Ortskern, Grundsatzbeschlüsse  
Enthält Anlagen
VO/0052/22  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

I.  Liegenschaft „gerhaus“ (Dieburger Straße 21)

 

Im Umgang mit der bestehenden Bausubstanz des „gerhauses“ soll einem zukünftigen Investor ein großer Spielraum eingeräumt werden:

  1. Das „Hinterhaus“ sowie weitere Anbauten sollen niedergelegt werden, u.a. um eine Verbreiterung des Durchlasses zwischen Hort und Neubau „Jägerhaus“ auf insgesamt 5,0 m realisieren zu können.
  2. Das „Eckgebäude“ kann niedergelegt werden.
  3. Ein Neubau des „Eckgebäudes“ hat charakteristische Elemente des Bestandsgebäudes aufzunehmen (Gebäudehöhe, Dachform, Giebel).
  4. Ein Neubau des „Eckgebäudes“ soll eine Fliesenfassade erhalten. Die Widerverwendung der originalen Fliesen ist anzustreben.
  5. Im Erdgeschoss ist eine gastronomische Nutzung vorzusehen.
  6. In allen öffentlich zugänglichen Bereichen und Gebäudeteilen ist die Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-1 zu gewährleisten.
  7. Im Falle des Neubaus des „Eckgebäudes“ ist der Fußweg der Dieburger Straße um 0,5 m zu verbreitern.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

II.  Liegenschaft „ehem. Feuerwehrhaus“

 

Das ehemalige Feuerwehrhaus soll in ein multifunktional nutzbares Gebäude umgewandelt werden:

  1. Im Unter-, Erd- und Obergeschoss sollen flexibel teil- und nutzbare Räume bzw. Flächen, z.B. für Vereine, Gruppen (Jugendgruppen und Seniorentreff …), städtische Gremien sowie für Veranstaltungen entstehen.
  2. Aufgrund der Fläche sowie Raumhöhe soll das Erdgeschoss als „Großer Saal“ nutzbar sein.
  3. Die Erdgeschossebene soll sich zu benachbarten Platzflächen „öffnen“, bzw. diese Flächen gemeinsam („synergetisch“) nutzbar sein (z.B. bei Festen und Veranstaltungen).
  4. Räumlichkeiten für eine „permanente“ Jugendarbeit sollen vorgehalten werden.
  5. Es ist eine starke baulich-räumliche Verbindung zu dem benachbarten Bibliotheksgebäude zu schaffen. Hierfür, sowie für geeignete Nutzungen, ist die „Huther-Planung“ (03/2006) zugrunde zu legen.
  6. In allen öffentlich zugänglichen Bereichen und Gebäudeteilen ist die Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-1 zu gewährleisten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

III.  Freiflächen zwischen dem ehem. Feuerwehrgebäude sowie der Volksbank

 

Die Freifläche zwischen dem ehemaligen Feuerwehrhaus und dem Gebäude der Volksbank soll in eine flexibel nutzbare, barrierefreie öffentliche Platzfläche umgestaltet werden. Ein Bezug zu der Nutzung des ehemaligen Feuerwehrhauses ist herzustellen.

Ersatz für die Stellplätze der Volksbank sind auf den Grundstücken Dieburger Straße 29/ 31 zu schaffen.

Der Magistrat wird beauftragt, mit der Eigentümerin in entsprechende Gespräche mit dem Ziel der Flächenverfügbarkeit einzusteigen.

 

Es ist eine attraktive und barrierefreie Fußwegeverbindung vom Rathausplatz zur Kulturhalle zu planen und zu realisieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

IV.  Liegenschaften „Dieburger Straße 29/ 31“

 

Die Gebäude Dieburger Straße 29/ 31 sollen niedergelegt werden.

Die Zufahrt zur Kulturhalle ist zu verbreitern. Vor allem für Fußnger ist eine verkehrssichere Zuwegung herzustellen.

Auf der Fläche sollen Stellplätze, insbesondere auch als Ersatz für die durch die angestrebte Flächenverfügbarkeit über den derzeitigen Parkplatz der Volksbank entfallenden Stellplätze, geschaffen werden.

Die Parkplatzfläche ist einzugrünen.

Die Fläche ist als Teilbereich eines „Gesamtkonzepts Freiflächen Feuerwehr/ Kulturhalle“ zu planen. Die Barrierefreiheit des Gesamtareals ist zu gewährleisten.

Langfristig ist eine Erweiterung der Tiefgarage der Kulturhalle anzustreben. Dadurch werden neue Nutzungsoptionen für die (oberirdische) Fläche eröffnet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

V.  Verkehrsführung innerhalb des „funktionalen Ortskerns“

 

Der Abschnitt der Trinkbrunnenstraße im Bereich des Rathausplatzes wird zugunsten der Belebung und Bespielung des Rathausplatzes (Außengastronomie) geschlossen.

Der Bereich der Trinkbrunnenstraße zwischen Rathausplatz und Trinkbornschule wird für den Zweirichtungsverkehr freigegeben.

Der Einrichtungsverkehr in der Trinkbrunnenstraße im Bereich der Trinkbornschule in Richtung Rilkestraße wird beibehalten.

Im Falle der temporären Sperrung des Abschnitts der Dieburger Straße im Bereich des ehemaligen Feuerwehrhauses (z.B. für Feste) soll die Trinkbrunnenstraße im Bereich des Rathausplatzes für den Verkehr geöffnet werden können.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    21.02.2022 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 2 - zur Kenntnis genommen
   

Beschlussvorschlag:

 

I.  Liegenschaft „gerhaus“ (Dieburger Straße 21)

 

Im Umgang mit der bestehenden Bausubstanz des „gerhauses“ soll einem zukünftigen Investor ein großer Spielraum eingeräumt werden:

  1. Das „Hinterhaus“ sowie weitere Anbauten sollen niedergelegt werden, u.a. um eine Verbreiterung des Durchlasses zwischen Hort und Neubau „gerhaus“ auf insgesamt 5,0 m realisieren zu können.
  2. Das „Eckgebäude“ kann niedergelegt werden.
  3. Ein Neubau des „Eckgebäudes“ hat charakteristische Elemente des Bestandsgebäudes aufzunehmen (Gebäudehöhe, Dachform, Giebel).
  4. Ein Neubau des „Eckgebäudes“ soll eine Fliesenfassade erhalten. Die Widerverwendung der originalen Fliesen ist anzustreben.
  5. Im Erdgeschoss ist eine gastronomische Nutzung („Weinstube“) vorzusehen.
  6. Im Falle des Neubaus des „Eckgebäudes“ ist der Fußweg der Dieburger Straße um 0,5 m zu verbreitern.

 

 

II.  Liegenschaft „ehem. Feuerwehrhaus“

 

Das ehemalige Feuerwehrhaus soll in ein multifunktional nutzbares Gebäude umgewandelt werden:

  1. Im Unter-, Erd- und Obergeschoss sollen flexibel teil- und nutzbare Räume bzw. Flächen, z.B. für Vereine, Gruppen (Jugendgruppen und Seniorentreff …), städtische Gremien sowie für Veranstaltungen entstehen.
  2. Aufgrund der Fläche sowie Raumhöhe soll das Erdgeschoss als „Großer Saal“ nutzbar sein.
  3. Die Erdgeschossebene soll sich zu benachbarten Platzflächen „öffnen“, bzw. diese Flächen gemeinsam („synergetisch“) nutzbar sein (z.B. bei Festen und Veranstaltungen).
  4. umlichkeiten für eine „permanente“ Jugendarbeit sollen vorgehalten werden.

Es ist eine starke baulich-räumliche Verbindung zu dem benachbarten Bibliotheksgebäude zu schaffen. Hierfür, sowie für geeignete Nutzungen, ist die „Huther-Planung“ zugrunde zu legen.

 

 

III.  Freiflächen zwischen dem ehem. Feuerwehrgebäude sowie der Volksbank

 

Die Freifläche zwischen dem ehemaligen Feuerwehrhaus und dem Gebäude der Volksbank soll in eine flexibel nutzbare öffentliche Platzfläche umgestaltet werden. Ein Bezug zu der Nutzung des ehemaligen Feuerwehrhauses ist herzustellen.

Ersatz für die Stellplätze der Volksbank sind auf den Grundstücken Dieburger Straße 29/ 31 zu schaffen.

Der Magistrat wird beauftragt, mit der Eigentümerin in entsprechende Gespräche mit dem Ziel eines Flächentauschs (Dieburger Straße 29/ 31) einzusteigen.

 

 

IV.  Liegenschaften „Dieburger Straße 29/ 31“

 

Die Gebäude Dieburger Straße 29/ 31 sollen niedergelegt werden.

Die Zufahrt zur Kulturhalle ist zu verbreitern. Vor allem für Fußnger ist eine verkehrssichere Zuwegung herzustellen.

Auf der Fläche sollen Stellplätze, insbesondere als Ersatz für die durch den angestrebten Flächentausch mit der Volksbank entfallenden Stellplätze, geschaffen werden.

Die Parkplatzfläche ist einzugrünen.

Langfristig ist eine Erweiterung der Tiefgarage der Kulturhalle anzustreben. Dadurch werden neue Nutzungsoptionen für die (oberirdische) Fläche eröffnet.

 

 

V.  Verkehrsführung innerhalb des „funktionalen Ortskerns“

 

Der Abschnitt der Trinkbrunnenstraße im Bereich des Rathausplatzes wird zugunsten der Belebung und Bespielung des Rathausplatzes (Außengastronomie) geschlossen.

Der Bereich der Trinkbrunnenstraße zwischen Rathausplatz und Trinkbornschule wird für den Zweirichtungsverkehr freigegeben.

Der Einrichtungsverkehr in der Trinkbrunnenstraße im Bereich der Trinkbornschule in Richtung Rilkestraße wird beibehalten.

Im Falle der temporären Sperrung des Abschnitts der Dieburger Straße im Bereich des ehemaligen Feuerwehrhauses (z.B. für Feste) soll die Trinkbrunnenstraße im Bereich des Rathausplatzes für den Verkehr geöffnet werden können.

 

   
    16.03.2022 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 3 - zur Kenntnis genommen
   

Die Vorlage wird in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses beraten.

   
    17.03.2022 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

I.  Liegenschaft „gerhaus“ (Dieburger Straße 21)

 

Im Umgang mit der bestehenden Bausubstanz des „gerhauses“ soll einem zukünftigen Investor ein großer Spielraum eingeräumt werden:

  1. Das „Hinterhaus“ sowie weitere Anbauten sollen niedergelegt werden, u.a. um eine Verbreiterung des Durchlasses zwischen Hort und Neubau „gerhaus“ auf insgesamt 5,0 m realisieren zu können.
  2. Das „Eckgebäude“ kann niedergelegt werden.
  3. Ein Neubau des „Eckgebäudes“ hat charakteristische Elemente des Bestandsgebäudes aufzunehmen (Gebäudehöhe, Dachform, Giebel).
  4. Ein Neubau des „Eckgebäudes“ soll eine Fliesenfassade erhalten. Die Widerverwendung der originalen Fliesen ist anzustreben.
  5. Im Erdgeschoss ist eine gastronomische Nutzung vorzusehen.
  6. In allen öffentlich zugänglichen Bereichen und Gebäudeteilen ist die Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-1 zu gewährleisten.
  7. Im Falle des Neubaus des „Eckgebäudes“ ist der Fußweg der Dieburger Straße um 0,5 m zu verbreitern.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

II.  Liegenschaft „ehem. Feuerwehrhaus“

Das ehemalige Feuerwehrhaus soll in ein multifunktional nutzbares Gebäude umgewandelt werden:

  1. Im Unter-, Erd- und Obergeschoss sollen flexibel teil- und nutzbare Räume bzw. Flächen, z.B. für Vereine, Gruppen (Jugendgruppen und Seniorentreff …), städtische Gremien sowie für Veranstaltungen entstehen.
  2. Aufgrund der Fläche sowie Raumhöhe soll das Erdgeschoss als „Großer Saal“ nutzbar sein.
  3. Die Erdgeschossebene soll sich zu benachbarten Platzflächen „öffnen“, bzw. diese Flächen gemeinsam („synergetisch“) nutzbar sein (z.B. bei Festen und Veranstaltungen).
  4. umlichkeiten für eine „permanente“ Jugendarbeit sollen vorgehalten werden.
  5. Es ist eine starke baulich-räumliche Verbindung zu dem benachbarten Bibliotheksgebäude zu schaffen. Hierfür, sowie für geeignete Nutzungen, ist die „Huther-Planung“ (03/2006) zugrunde zu legen.
  6. In allen öffentlich zugänglichen Bereichen und Gebäudeteilen ist die Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-1 zu gewährleisten.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: CDU, AL, SPD, FWR

Ablehnung:

Enthaltung: FDP

 

 

III.  Freiflächen zwischen dem ehem. Feuerwehrgebäude sowie der Volksbank

 

Die Freifläche zwischen dem ehemaligen Feuerwehrhaus und dem Gebäude der Volksbank soll in eine flexibel nutzbare, barrierefreie öffentliche Platzfläche umgestaltet werden. Ein Bezug zu der Nutzung des ehemaligen Feuerwehrhauses ist herzustellen.

Ersatz für die Stellplätze der Volksbank sind auf den Grundstücken Dieburger Straße 29/ 31 zu schaffen.

Der Magistrat wird beauftragt, mit der Eigentümerin in entsprechende Gespräche mit dem Ziel der Fchenverfügbarkeit einzusteigen.

 

Es ist eine attraktive und barrierefreie Fußwegeverbindung vom Rathausplatz zur Kulturhalle zu planen und zu realisieren.

 

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: CDU, AL, SPD, FWR

Ablehnung:

Enthaltung: FDP

 

 

IV.  Liegenschaften „Dieburger Straße 29/ 31“

 

Die Gebäude Dieburger Straße 29/ 31 sollen niedergelegt werden.

Die Zufahrt zur Kulturhalle ist zu verbreitern. Vor allem für Fußnger ist eine verkehrssichere Zuwegung herzustellen.

Auf der Fläche sollen Stellplätze, insbesondere auch als Ersatz für die durch die angestrebte Flächenverfügbarkeit über den derzeitigen Parkplatz der Volksbank entfallenden Stellplätze, geschaffen werden.

Die Parkplatzfläche ist einzugrünen.

Die Fläche ist als Teilbereich eines „Gesamtkonzepts Freiflächen Feuerwehr/ Kulturhalle“ zu planen. Die Barrierefreiheit des Gesamtareals ist zu gewährleisten.

Langfristig ist eine Erweiterung der Tiefgarage der Kulturhalle anzustreben. Dadurch werden neue Nutzungsoptionen für die (oberirdische) Fläche eröffnet.

 

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, der Vorlage zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: CDU, AL, FWR

Ablehnung: SPD

Enthaltung: FDP

 

 

V.  Verkehrsführung innerhalb des „funktionalen Ortskerns“

 

Der Abschnitt der Trinkbrunnenstraße im Bereich des Rathausplatzes wird zugunsten der Belebung und Bespielung des Rathausplatzes (Außengastronomie) geschlossen.

Der Bereich der Trinkbrunnenstraße zwischen Rathausplatz und Trinkbornschule wird für den Zweirichtungsverkehr freigegeben.

Der Einrichtungsverkehr in der Trinkbrunnenstraße im Bereich der Trinkbornschule in Richtung Rilkestraße wird beibehalten.

Im Falle der temporären Sperrung des Abschnitts der Dieburger Straße im Bereich des ehemaligen Feuerwehrhauses (z.B. für Feste) soll die Trinkbrunnenstraße im Bereich des Rathausplatzes für den Verkehr geöffnet werden können.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    29.03.2022 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Nach den Stellungsnahmen des Bürgermeisters und Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen erfolgen gemäß Beschlussvorschlag der Verwaltungnf Teilabstimmungen.

Frau Rüger bittet bei der Abstimmung zu Teil III. diese zu unterteilen und die drei Absätze einzeln abzustimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

I.  Liegenschaft „gerhaus“ (Dieburger Straße 21)

 

Im Umgang mit der bestehenden Bausubstanz des „gerhauses“ soll einem zukünftigen Investor ein großer Spielraum eingeräumt werden:

  1. Das „Hinterhaus“ sowie weitere Anbauten sollen niedergelegt werden, u.a. um eine Verbreiterung des Durchlasses zwischen Hort und Neubau „gerhaus“ auf insgesamt 5,0 m realisieren zu können.
  2. Das „Eckgebäude“ kann niedergelegt werden.
  3. Ein Neubau des „Eckgebäudes“ hat charakteristische Elemente des Bestandsgebäudes aufzunehmen (Gebäudehöhe, Dachform, Giebel).
  4. Ein Neubau des „Eckgebäudes“ soll eine Fliesenfassade erhalten. Die Widerverwendung der originalen Fliesen ist anzustreben.
  5. Im Erdgeschoss ist eine gastronomische Nutzung vorzusehen.
  6. In allen öffentlich zugänglichen Bereichen und Gebäudeteilen ist die Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-1 zu gewährleisten.
  7. Im Falle des Neubaus des Eckgebäudes“ ist der Fußweg der Dieburger Straße um 0,5 m zu verbreitern.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

Zustimmung:   CDU (10), AL/Grüne (11), SPD (5), FWR (4), FDP (2)

Ablehnung:   /

Enthaltung:   /

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II.  Liegenschaft „ehem. Feuerwehrhaus“

 

Das ehemalige Feuerwehrhaus soll in ein multifunktional nutzbares Gebäude umgewandelt werden:

  1. Im Unter-, Erd- und Obergeschoss sollen flexibel teil- und nutzbare Räume bzw. Flächen, z.B. für Vereine, Gruppen (Jugendgruppen und Seniorentreff …), städtische Gremien sowie für Veranstaltungen entstehen.
  2. Aufgrund der Fläche sowie Raumhöhe soll das Erdgeschoss als „Großer Saal“ nutzbar sein.
  3. Die Erdgeschossebene soll sich zu benachbarten Platzflächen „öffnen“, bzw. diese Flächen gemeinsam („synergetisch“) nutzbar sein (z.B. bei Festen und Veranstaltungen).
  4. umlichkeiten für eine „permanente“ Jugendarbeit sollen vorgehalten werden.
  5. Es ist eine starke baulich-räumliche Verbindung zu dem benachbarten Bibliotheksgebäude zu schaffen. Hierfür, sowie für geeignete Nutzungen, ist die „Huther-Planung“ (03/2006) zugrunde zu legen.
  6. In allen öffentlich zugänglichen Bereichen und Gebäudeteilen ist die Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-1 zu gewährleisten.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

Zustimmung:   CDU (10), AL/Grüne (11), SPD (5), FWR (4)

Ablehnung:   /

Enthaltung:   FDP (2)

 

 

III.  Freiflächen zwischen dem ehem. Feuerwehrgebäude sowie der Volksbank

 

1. Die Freifläche zwischen dem ehemaligen Feuerwehrhaus und dem Gebäude der Volksbank soll in eine flexibel nutzbare, barrierefreie öffentliche Platzfläche umgestaltet werden. Ein Bezug zu der Nutzung des ehemaligen Feuerwehrhauses ist herzustellen.

2. Ersatz für die Stellplätze der Volksbank sind auf den Grundstücken Dieburger Straße 29/ 31 zu schaffen.

3. Der Magistrat wird beauftragt, mit der Eigentümerin in entsprechende Gespräche mit dem Ziel der Flächenverfügbarkeit einzusteigen.

Es ist eine attraktive und barrierefreie Fußwegeverbindung vom Rathausplatz zur Kulturhalle zu planen und zu realisieren.

 

Abstimmungsergebnis zu 1. + 3.: einstimmig angenommen

 

Zustimmung:   CDU (10), AL/Grüne (11), SPD (5), FWR (4)

Ablehnung:   /

Enthaltung:   FDP (2)

 

Abstimmungsergebnis zu 2.: einstimmig angenommen

 

Zustimmung:   CDU (10), AL/Grüne (11), FWR (4)

Ablehnung:   /

Enthaltung:   SPD (5), FDP (2)

 

 

 

IV.  Liegenschaften „Dieburger Straße 29/ 31“

 

Die Gebäude Dieburger Straße 29/ 31 sollen niedergelegt werden.

Die Zufahrt zur Kulturhalle ist zu verbreitern. Vor allem für Fußnger ist eine verkehrssichere Zuwegung herzustellen.

Auf der Fläche sollen Stellplätze, insbesondere auch als Ersatz für die durch die angestrebte Flächenverfügbarkeit über den derzeitigen Parkplatz der Volksbank entfallenden Stellplätze, geschaffen werden.

Die Parkplatzfläche ist einzugrünen.

Die Fläche ist als Teilbereich eines „Gesamtkonzepts Freiflächen Feuerwehr/ Kulturhalle“ zu planen. Die Barrierefreiheit des Gesamtareals ist zu gewährleisten.

Langfristig ist eine Erweiterung der Tiefgarage der Kulturhalle anzustreben. Dadurch werden neue Nutzungsoptionen für die (oberirdische) Fläche eröffnet.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

Zustimmung:   CDU (10), AL/Grüne (11), FWR (4)

Ablehnung:   /

Enthaltung:   SPD (5), FDP (2)

 

 

V.  Verkehrsführung innerhalb des „funktionalen Ortskerns“

 

Der Abschnitt der Trinkbrunnenstraße im Bereich des Rathausplatzes wird zugunsten der Belebung und Bespielung des Rathausplatzes (Außengastronomie) geschlossen.

Der Bereich der Trinkbrunnenstraße zwischen Rathausplatz und Trinkbornschule wird für den Zweirichtungsverkehr freigegeben.

Der Einrichtungsverkehr in der Trinkbrunnenstraße im Bereich der Trinkbornschule in Richtung Rilkestraße wird beibehalten.

Im Falle der temporären Sperrung des Abschnitts der Dieburger Straße im Bereich des ehemaligen Feuerwehrhauses (z.B. für Feste) soll die Trinkbrunnenstraße im Bereich des Rathausplatzes für den Verkehr geöffnet werden können.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

Zustimmung:   CDU (10), AL/Grüne (11), SPD (5), FWR (4), FDP (2)

Ablehnung:   /

Enthaltung:   /

 

Ö 7  
Bebauungsplan A48 "Südlich des Alten Seewegs"; Behandlung der Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0070/22  
Ö 8  
Bebauungsplan A48 "Südlich des Alten Seewegs"; Beschluss über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (erneute öffentliche Auslegung) sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0071/22  
Ö 9  
Kommunale Resolution zum Segmented Approach  
VO/0059/22  
Ö 10  
Beschlussfassung über die Vereinsförderungliste für das Jahr 2022  
Enthält Anlagen
VO/0027/22  
Ö 11  
Beschluss des Beitritts zur Gigabitregion FrankfurtRheinMain
VO/0072/22  
Ö 12  
Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark"  
VO/0065/22  
Ö 13  
Antrag der Fraktion AL/Die Grüne und CDU-Fraktion: Änderung der "Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit" vom 18.02.2014  
CAL/0021/22  
Ö 14  
Antrag der Fraktion FWR: Flexible Betreuungszeiten für Kinder und Schulkinder (Neufassung - Prüfantrag)  
FWR/0034/22  
Ö 15  
Antrag der FDP-Fraktion: Grundsatzbeschluss zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania  
FDP/0237/21  
Ö 16  
Antrag der FDP-Fraktion: Bestandsaufnahme energetischer und klimaschutztechnischer Zustand der städtischen Gebäude (Neufassung)  
FDP/0081/22  
Ö 17  
Antrag der SPD-Fraktion: Beitritt zur Initiative des Städtetages "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten"  
SPD/0073/22  
Ö 18     Antrag der Fraktion FWR: E-Bike Ladestationen  
FWR/0076/22  
Ö 18.1  
Antrag der Fraktion FWR: E-Bike Ladestationen (geänderte Fassung)  
FWR/0076_1/22  
Ö 19  
Antrag der Fraktion FWR: Reduzierung Mietkosten für städt. Einrichtungen  
FWR/0077/22  
Ö 20  
Antrag der Fraktion AL/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Energieversorgung im Plangebiet "Südlich alter Seeweg"  
CAL/0097/22