Anfrage:
1) Wie wird in den übrigen Einrichtungen für Flüchtlinge in Rödermark der Zugang zum Internet gewährleistet?
2) Telekommunikationskosten gehören in der Regel nicht zu den Nebenkosten, sondern zu den Individualkosten. Wer kommt für die Telekommunikationskosten in den Flüchtlingsunterkünften zu welchem Anteil auf?
3) Welche Erfahrungen hat die Stadt in den stadteigenen Einrichtungen mit Missbrauch dieser Ressourcen gemacht?
4) Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, den in der Odenwaldstraße 66 wohnenden Geflüchteten die Teilhabe an der digitalen Welt insbesondere in Bezug auf Homeschooling und Homeoffice wieder zu gewähren? Welche Möglichkeiten sind hier denkbar? Welche Kosten für die Stadt bzw. Kreis/Land/Bund wären damit verbunden?