Anfrage:
1) Welche räumlichen Möglichkeiten für die praktische Darstellung von Fraktionszimmern bzw. Fraktionsräumen (ggf. für zusätzliche, also dann sechs oder sieben, Fraktionen) in den Rathäusern für die Wahlperiode nach der Kommunalwahl im Jahr 2021 sieht der Magistrat?
2) Gibt es (vorausschauende) Planungen für die Darstellung der nötigen Fraktionsräume für die Wahlperiode ab 2021 in den Rathäusern oder in alternativen Lokalitäten? Wenn ja, wie stellen sich diese Planungen dar und wie ist der zugehörige zeitliche Fahrplan?
3) Wird seitens des Magistrates eine Lösung derart in Betracht gezogen (wie in vielen Kommunen im Kreis Offenbach bereits umgesetzt), dass die Fraktionen in der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zukünftig „nur“ Fraktionsbüros erhalten und die Sitzungsräume für alle Fraktionen buch-/benutzbar sind?
Wenn ja, wie sähe diese Lösung in Rödermark praktisch aus?