Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 05.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 3.1  
Enthält Anlagen
Anfrage der SPD-Fraktion: Wurden die Mehreinnahmen aus der Grundsteuer B Erhöhung für die grundhafte Sanierung der Straßen verwendet?  
SPD/0257/17  
Ö 3.2  
Enthält Anlagen
Anfrage der Fraktion FWR: Auswirkung Kitagebührenfreiheit in Hessen  
FWR/0261/17  
Ö 3.3  
Anfrage der FDP-Fraktion: FINORG - Neue Finanzierung des ÖPNV im Kreis Offenbach  
FDP/0263/17  
Ö 3.4  
Enthält Anlagen
Anfrage der FDP-Fraktion: Etablierung eines Wochenmarktes in Waldacker  
FDP/0264/17  
Ö 3.5  
Enthält Anlagen
Anfrage der FDP-Fraktion: Aktueller Sachstand: Flüchtlinge und Migranten  
FDP/0265/17  
Ö 4  
Antrag der FDP-Fraktion: Digitalisierungsfahrplan für die Rödermärker Kommunalverwaltung  
FDP/0211/17  
Ö 5  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Hotel Odenwaldblick" - Antrag des Vorhabenträgers bezüglich der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0241/17  
Ö 6  
Widmung von Straßen  
Enthält Anlagen
VO/0254/17  
Ö 7  
Gesamtabschluss 2016  
Enthält Anlagen
VO/0252/17  
Ö 8  
Kommunalinvestitionsprogramm Land - Anmeldung einer Ersatzmaßnahme  
Enthält Anlagen
VO/0255/17  
Ö 9  
Einführung einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen
Enthält Anlagen
VO/0072/17  
Ö 9.1  
Änderungsantrag der FDP-Fraktion: Einführung einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen  
FDP/0144/17  
Ö 9.2  
Änderungsantrag der Fraktion FWR: Einführung einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen  
FWR/0271/17  
Ö 10  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Einführung der Straßenbeitragssatzung mit Kompensation  
CAL/0259/17  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

  1. Jedes Jahr sind Straßenerneuerungsmaßnahmen durchzuführen. Das Straßennetz soll kontinuierlich erneuert werden. Es ist daher geplant, jedes Jahr eine Bruttoinvestitionssumme von bis zu 1 Million Euro für die grundhafte Sanierung von Straßen aufzuwenden. Dieses Investitionsziel ist sowohl bei der Vorlage der Haushalte als auch bei der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen.

 

  1. Die Bruttoinvestitionssumme von 1 Million Euro r grundhafte Erneuerungen von Straßen hrlich zu investieren. Bei der Planung dieser Investitionsmaßnahmen ist insbesondere die Liste der grundhaft zu erneuernden Straßen zu berücksichtigen.

 

 

  1. Nicht nur hinsichtlich der Investitionssumme, sondern auch im Hinblick auf die Abrechnungsbezirke ist r ein kontinuierliches Vorgehen bei der Erneuerung der Straßen zu sorgen. Nach Möglichkeit sollen zeitlich versetzt in allen Abrechnungsbezirken Maßnahmen stattfinden.

 

  1. Alle Planungen und Maßnahmen zur Erzielung von Einsparungen und Synergieeffekten mit anderen Planungs- und Vorhaben- Trägern (insbesondere Trägern von Ver- und Entsorgungsleitungen) abzustimmen.

 

  1. Dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie mindestens einmal jährlich Bericht zu erstatten.

 

  1. Durch die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen sollen die Bürger nicht zusätzlich belastet werden. Die durch die Erhebung von Straßenbeiträgen eintretende Höherbelastung soll daher durch eine Absenkung der Grundsteuer B kompensiert werden. Ausreichende Finanzmittel  zur Durchführung notwendiger Investitionen sind darzustellen. Der Haushaltsausgleich muss auf Dauer gewährleistet sein.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung

   
    22.11.2017 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   

Der nachgereichte Änderungsantrag der Fraktion der Freien Wähler wir mit aufgerufen. Es folgt eine kurze Diskussion.

Der Ausschuss spricht der Stadtverordnetenversammlung keine Beschlussempfehlung aus.

   
    05.12.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 10 - (offen)
   

TOP 10 wird nicht aufgerufen. Die Beratung erfolgt in der Fortsetzungssitzung am 08.12.2017.

 

   
    08.12.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

  1. Jedes Jahr sind Straßenerneuerungsmaßnahmen durchzuführen. Das Straßennetz soll kontinuierlich erneuert werden. Es ist daher geplant, jedes Jahr eine Bruttoinvestitionssumme von bis zu 1 Million Euro für die grundhafte Sanierung von Straßen aufzuwenden. Dieses Investitionsziel ist sowohl bei der Vorlage der Haushalte als auch bei der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen.

 

  1. Die Bruttoinvestitionssumme von 1 Million Euro für grundhafte Erneuerungen von Straßen jährlich zu investieren. Bei der Planung dieser Investitionsmaßnahmen ist insbesondere die Liste der grundhaft zu erneuernden Straßen zu berücksichtigen.

 

 

  1. Nicht nur hinsichtlich der Investitionssumme, sondern auch im Hinblick auf die Abrechnungsbezirke ist für ein kontinuierliches Vorgehen bei der Erneuerung der Straßen zu sorgen. Nach Möglichkeit sollen zeitlich versetzt in allen Abrechnungsbezirken Maßnahmen stattfinden.

 

  1. Alle Planungen und Maßnahmen zur Erzielung von Einsparungen und Synergieeffekten mit anderen Planungs- und Vorhaben- Trägern (insbesondere Trägern von Ver- und Entsorgungsleitungen) abzustimmen.

 

  1. Dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie mindestens einmal jährlich Bericht zu erstatten.

 

  1. Durch die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen sollen die Bürger nicht zusätzlich belastet werden. Die durch die Erhebung von Straßenbeiträgen eintretende Höherbelastung soll daher durch eine Absenkung der Grundsteuer B kompensiert werden. Ausreichende Finanzmittel  zur Durchführung notwendiger Investitionen sind darzustellen. Der Haushaltsausgleich muss auf Dauer gehrleistet sein.

 

  1. Durch die Einführung der Straßenbeitragssatzung sollen den Vereinen bezüglich ihrer vereinseigenen Anlagen und bezüglich ihrer satzungsgemäßen Tätigkeiten keine Mehrbelastung entstehen. Der Magistrat hat hierfür ein Konzept vorzulegen.

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 1:mit Stimmenmehrheit angenommen

Zustimmung:CDU (14), AL/Die Grüne (6)

Ablehnung:SPD (5), FWR (4), FDP (1)

Enthaltung:/

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 2:mit Stimmenmehrheit angenommen

Zustimmung:CDU (14), AL/Die Grüne (6), FDP (1)

Ablehnung:SPD (5), FWR (4)

Enthaltung:/

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 3:einstimmig angenommen

Zustimmung:CDU (14), AL/Die Grüne (6), SPD (5), FWR (4), FDP (1)

Ablehnung:/

Enthaltung:/

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 4:einstimmig angenommen

Zustimmung:CDU (14), AL/Die Grüne (6), SPD (5), FWR (4), FDP (1)

Ablehnung:/

Enthaltung:/

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 5:einstimmig angenommen

Zustimmung:CDU (14), AL/Die Grüne (6), SPD (5), FWR (4), FDP (1)

Ablehnung:/

Enthaltung:/

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 6:mit Stimmenmehrheit angenommen

Zustimmung:CDU (14), AL/Die Grüne (6), FDP (1)

Ablehnung:SPD (5)

Enthaltung:FWR (4)

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 7:einstimmig angenommen

Zustimmung:CDU (14), AL/Die Grüne (6), SPD (5), FWR (4), FDP (1)

Ablehnung:/

Enthaltung:/

 

Ö 10.1  
Änderungsantrag der Fraktion FWR: Einführung der Straßenbeitragssatzung mit Kompensation  
FWR/0272/17  
Ö 11  
Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung - StrRS)  
Enthält Anlagen
VO/0256/17  
Ö 12  
Neuwahl von drei Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden)  
VO/0249/17  
Ö 13  
Jahresabschluss 2016 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0190/17  
Ö 14  
Badehaus - Nutzungsentgelt für Vereine  
VO/0201_2/17  
Ö 14.1  
Änderungsantrag der Fraktion FWR: Badehaus - Nutzungsentgelt für Vereine  
FWR/0282/17  
Ö 15  
Ermittlung der Abwassergebühren für die Jahre 2018 bis 2020, getrennt nach Schmutzwasser- und Niederschlagswassereinleitung  
VO/0235/17  
Ö 16  
Antrag der SPD-Fraktion: Einrichtung eines Radweges Messenhausen - S-Bahnstation Dietzenbach  
SPD/0258/17