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Tagesordnung - 6. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 6. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Datum: Do, 29.09.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bericht der Wirtschaftsförderung      
Ö 3  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: "Grüne Mitte" Bestandsaufnahme und Perspektiven  
CAL/0163/16  
Ö 4  
Antrag der FDP-Fraktion: Neue Siedlungs- und Gewerbeflächen in Rödermark  
FDP/0160/16  
Ö 5  
Antrag der SPD-Fraktion: Rödermark 2030 - Städtebauliche Entwicklung Rödermarks sichern  
SPD/0164/16  
Ö 6  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Erstellen eines Rödermark-Plan  
CAL/0220/16  
Ö 7  
Antrag der Fraktion der Freien Wähler: Ausgleich für verlorene Gewerbegebiete  
FWR/0222/16  
Ö 8  
Antrag der FDP-Fraktion: Gewerbeausgleichsflächen - Business Points  
FDP/0225/16  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Für alle zukünftigen Projekte, deren Realisierung eine Nutzungsänderung i.S.d. BauNVO dahingehend mit sich bringt, dass vormalige Gewerbeflächen (Gewerbegebiet oder Mischgebiet) hin zu reiner Wohnnutzung oder Mischgebiet mit vorrangiger Wohnnutzung umgewidmet werden (müssen), wird zeitgleich an anderer Stelle im Stadtgebiet eine in der Größenordnung korrespondierende Gewerbeausgleichfläche geschaffen - durch Neuausweisung unterhalb der für den RegFNP erheblichen qm-Zahl oder ebenfalls Nutzungsänderung. Zu keiner Zeit nach der Beschlussfassung darf die Summe aller baurechtlich für Gewerbe vorgesehener Flächen kleiner sein als zum Zeitpunkt des Beschlusses.

 

Gedanklich angelehnt werden soll das neue Modell der Gewerbeausgleichsflächen an die Systematik der Naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen; ein einfaches Punktesystem (z.B. „Business Points“ - 1qm wegfallende bestehende Gewerbefläche = 1 qm neu zu schaffende Gewerbefläche) ist hierfür denkbar.

 

Aufgabe des Magistrates soll/muss es zukünftig sein, bei jedem Vorhaben, welches bestehende Gewerbefläche um-/entwidmet, gleichzeitig und automatisch einen parallelen Vorschlag für die zeitgleiche Schaffung entsprechender Gewerbeausgleichsflächen an anderer Stelle im Gemarkungsgebiet vorzulegen. Sollte zum Zeitpunkt der Um-/Entwidmung ein positiver Saldo hinsichtlich der Gewerbeausgleichsflächen vorhanden sein, ist eine entsprechende Verrechnung darzulegen; ein Negativsaldo darf nicht länger als 12 Monate nach der letzten Verrechnungsdarlegung bestehen bleiben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung

   
    07.09.2016 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 12 - zurückgestellt
   
   
    08.09.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   

 

   
    20.09.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 9 - zurückgestellt
   

Der Antrag bleibt im Geschäftsgang und wird geschoben.

 

   
    28.09.2016 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 7 - zurückgestellt
   
   
    29.09.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

r alle zukünftigen Projekte, deren Realisierung eine Nutzungsänderung i.S.d. BauNVO dahingehend mit sich bringt, dass vormalige Gewerbeflächen (Gewerbegebiet oder Mischgebiet) hin zu reiner Wohnnutzung oder Mischgebiet mit vorrangiger Wohnnutzung umgewidmet werden (müssen), wird zeitgleich an anderer Stelle im Stadtgebiet eine in der Größenordnung korrespondierende Gewerbeausgleichfläche geschaffen - durch Neuausweisung unterhalb der für den RegFNP erheblichen qm-Zahl oder ebenfalls Nutzungsänderung. Zu keiner Zeit nach der Beschlussfassung darf die Summe aller baurechtlich für Gewerbe vorgesehener Flächen kleiner sein als zum Zeitpunkt des Beschlusses.

 

Gedanklich angelehnt werden soll das neue Modell der Gewerbeausgleichsflächen an die Systematik der Naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen; ein einfaches Punktesystem (z.B. „Business Points“ - 1qm wegfallende bestehende Gewerbefläche = 1 qm neu zu schaffende Gewerbefläche) ist hierfür denkbar.

 

Aufgabe des Magistrates soll/muss es zukünftig sein, bei jedem Vorhaben, welches bestehende Gewerbefläche um-/entwidmet, gleichzeitig und automatisch einen parallelen Vorschlag für die zeitgleiche Schaffung entsprechender Gewerbeausgleichsflächen an anderer Stelle im Gemarkungsgebiet vorzulegen. Sollte zum Zeitpunkt der Um-/Entwidmung ein positiver Saldo hinsichtlich der Gewerbeausgleichsflächen vorhanden sein, ist eine entsprechende Verrechnung darzulegen; ein Negativsaldo darf nicht länger als 12 Monate nach der letzten Verrechnungsdarlegung bestehen bleiben.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus.

   
    11.10.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 13 - zurückgestellt
   

Der Antrag bleibt im Geschäftsgang und wird geschoben.

 

   
    23.11.2016 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 8 - (offen)
   
   
    24.11.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   

Herr Kruger bittet Herrn Spieß, die Sitzungsleitung zu übernehmen und begründet den Antrag.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus. Der Antrag wird gegebenenfalls in den nächsten Tagen als erledigt erklärt.

   
    29.11.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 8 - (offen)
   
   
    06.12.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 9 - (offen)
   

TOP 9 wird nicht aufgerufen.

   
    07.12.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 9 - zurückgezogen
   

Nach einer kurzen Erläuterung durch den Vorsitzenden der FDP-Fraktion Herrn Kruger wird der Antrag als erledigt erklärt.

 

   
    09.12.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 9 - (offen)
   

Der Antrag wurde in der Sitzung am 07.12.2016 r erledigt erklärt.

Ö 9  
Antrag der FDP-Fraktion: Bestandsaufnahme des Ist-Zustand: Gewerbegebiet A27 östlich der Odenwaldstraße  
FDP/0224/16  
Ö 10  
Antrag der SPD-Fraktion: Rödermark: Essbare Stadt  
SPD/0217/16  
Ö 11  
Antrag der FDP-Fraktion: Jägerhaus  
FDP/0226/16  
Ö 12  
Bestimmung des Termins der Wahl und einer möglichen Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Rödermark  
VO/0236/16  
Ö 13  
Neuwahl der Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Rödermark I (Ober-Roden)  
VO/0241/16  
Ö 14  
Musikschule: Neugestaltung der Eigentums- und Vertragsverhältnisse Investitionskostenzuschuss zum Kauf des Gebäudes Erlengasse 7      
Ö 15  
Jahresabschluss 2015  
Enthält Anlagen
VO/0229/16  
Ö 16  
Entschuldungsfonds - Bericht erstes Halbjahr 2016  
Enthält Anlagen
VO/0215/16  
Ö 17  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 18  
Enthält Anlagen
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 19  
Förderantrag gemäß Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) für den Neubau einer Kinderbetreuungsstätte Aufruf des letzten Tagesordnungspunktes um vorraussichtlich 20:00 Uhr. Anschließend findet die Sitzung der Betriebskommission statt.
VO/0187/16