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Tagesordnung - 3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 21.06.2016 Status: öffentlich
Zeit: 20:15 - 22:37 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 3.1     Anfrage der FDP-Fraktion: Zukunft Kita Lessingstraße  
VO/0139/16  
Ö 3.2     Anfrage der FDP-Fraktion: Jägerhaus  
VO/0140/16  
Ö 3.3     Anfrage der Stadtverordneten Dr. Werner und Bombelka: Spezielle Gefahren in der Setz- und Brutzeit  
VO/0141/16  
Ö 4  
Antrag der Fraktion der FWR: Abschaffung der Fraktionszimmer. Flexible Nutzung der Sitzungsräume für Fraktionen  
FWR/0115/16  
Ö 5  
Zuordnung der Erzieherinnen und Erzieher in die entsprechende Entgeltgruppe  
VO/0126/16  
    VORLAGE
   

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der Tarifeinigung vom 30. September 2015 zum Sozial- und Erziehungstarifvertrag werden rückwirkend zum 1. Juli 2015 die Erzieherinnen und Erzieher der Kinderbetreuungseinrichtungen der Entgeltgruppe S 8a zugeordnet. Ab diesem Zeitpunkt entfallen dann die seither gewährten persönlichen Zulagen, die der Höhergruppierung von Eg S 6 (alte Vergütungsgruppe) nach Eg S 8 (alte Vergütungsgruppe) entsprochen haben. Für den Fall, dass die Zuordnung zur Eg S 8a unter gleichzeitigem Wegfall der Zulage zu einer geringeren Bruttovergütung führt, erhält die Erzieherin bzw. der Erzieher eine persönliche Zulage in Höhe des entsprechenden Unterschiedsbetrages. Die Zulage wird mit den nächsten allgemeinen tariflichen Entgeltanhebungen und persönlichen Stufensteigerungen verrechnet, bis sie aufgezehrt ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    07.06.2016 - Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur
    Ö 3 - zur Kenntnis genommen
   

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Vollmer vom Personalrat der Stadt Rödermark, dem per einstimmigen Beschluss ein Rederecht eingeräumt wird.

 

Der Ausschussvorsitzende, Herr Hartung, weist darauf hin, dass die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes ausschließlich zur Meinungsbildung dient. Eine Abstimmung hierüber erfolgt nicht, diese wird im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss stattfinden.

 

Zunächst erläutert Bürgermeister Kern die Details zu diesem Sachverhalt aus Sicht des Magistrates. Herr Vollmer erklärt diesen Sachverhalt aus Sicht des Personalrates. Im Anschluss hieran werden alle Fragen hierzu der Ausschussmitglieder beantwortet.

 

Erster Stadtrat Rotter sagt zu, dass die Detailzahlen den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden.

   
    09.06.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 4 - zur Kenntnis genommen
   

Herr Bürgermeister Kern erläutert die Vorlage und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder. Er berichtet über eine aktuelle Ausschreibung in der Heusenstammer Kindertagesstätte mit U3 Gruppe, in der die Stelle ebenfalls

nach S 8a dotiert ist.

 

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der Tarifeinigung vom 30. September 2015 zum Sozial- und Erziehungstarifvertrag werdenckwirkend zum 1. Juli 2015 die Erzieherinnen und Erzieher der Kinderbetreuungseinrichtungen der Entgeltgruppe S 8a zugeordnet. Ab diesem Zeitpunkt entfallen dann die seither gewährten persönlichen Zulagen, die der Höhergruppierung von Eg S 6 (alte Vergütungsgruppe) nach Eg S 8 (alte Vergütungsgruppe) entsprochen haben. Für den Fall, dass die Zuordnung zur Eg S 8a unter gleichzeitigem Wegfall der Zulage zu einer geringeren Bruttovergütung führt, erhält die Erzieherin bzw. der Erzieher eine persönliche Zulage in Höhe des entsprechenden Unterschiedsbetrages. Die Zulage wird mit den nächsten allgemeinen tariflichen Entgeltanhebungen und persönlichen Stufensteigerungen verrechnet, bis sie aufgezehrt ist.

 

Herr Kruger bittet darum, heute Abend nicht zu entscheiden, da noch Beratungsbedarf in der FDP-Fraktion besteht.

 

Es ergeht keine Beschlussempfehlung.

   
    21.06.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

rgermeister Kern erläutert die geplante Beschlussfassung über die Zuordnung der Erzieherinnen und Erzieher in die entsprechende Entgeltgruppe. Nach einer Teilpersonalversammlung zu dieser Thematik sei in Absprache mit dem Personalrat und Gewerkschaftsvertretern vereinbart worden, neben der Entscheidung des Magistrates auch eine politische Entscheidung herbeizuführen.

 

In der Folge geben Stadtverordnete aller Fraktionen Erklärungen zu dem vorliegenden Sachverhalt ab.

 

Durch die SPD-Fraktion, Frau Rulewicz, wird der Geschäftsordnungsantrag gestellt, diesen Tagesordnungspunkt 5 von der Tagesordnung abzusetzen. Nach Gegenrede durch die CDU-Fraktion, Herrn Gensert, sst Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann darüber abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:SPD, FDP

Ablehnung:CDU, AL/Die Grünen, FWR

Enthaltung:/

 

Der Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann bittet die Stadtverordneten, über die Magistratsvorlage abzustimmen.

 

Auf Antrag des Stadtverordneten Schultheis erfolgt gemäß § 26 Abs. 5 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Rödermark namentliche Abstimmung. Die Namensliste der Abstimmungsergebnisse ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der Tarifeinigung vom 30. September 2015 zum Sozial- und Erziehungstarifvertrag werdenckwirkend zum 1. Juli 2015 die Erzieherinnen und Erzieher der Kinderbetreuungseinrichtungen der Entgeltgruppe S 8a zugeordnet. Ab diesem Zeitpunkt entfallen dann die seither gewährten persönlichen Zulagen, die der Höhergruppierung von Eg S 6 (alte Vergütungsgruppe) nach Eg S 8 (alte Vergütungsgruppe) entsprochen haben. Für den Fall, dass die Zuordnung zur Eg S 8a unter gleichzeitigem Wegfall der Zulage zu einer geringeren Bruttovergütung führt, erhält die Erzieherin bzw. der Erzieher eine persönliche Zulage in Höhe des entsprechenden Unterschiedsbetrages. Die Zulage wird mit den nächsten allgemeinen tariflichen Entgeltanhebungen und persönlichen Stufensteigerungen verrechnet, bis sie aufgezehrt ist.

 

Abstimmungsergebnis:mit Stimmenmehrheit zugestimmt

 

Zustimmung:29

Ablehnung:6

Enthaltung:/

 

 

 

 

Ö 6  
Entscheidung über die Fortführung der Buslinien 45/46 ab 12. Dezember 2016  
Enthält Anlagen
VO/0128/16  
Ö 7  
Antrag der SPD-Fraktion: Förderung von preiswertem Wohnraum bei Grundstücksverkäufen  
SPD/0143/16  
Ö 8  
Einrichtung von freien WLAN Hotspots in öffentlichen Gebäuden der Stadt  
IFA/0167/16