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Tagesordnung - 3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 21.06.2016 Status: öffentlich
Zeit: 20:15 - 22:37 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 3.1     Anfrage der FDP-Fraktion: Zukunft Kita Lessingstraße  
VO/0139/16  
Ö 3.2     Anfrage der FDP-Fraktion: Jägerhaus  
VO/0140/16  
Ö 3.3     Anfrage der Stadtverordneten Dr. Werner und Bombelka: Spezielle Gefahren in der Setz- und Brutzeit  
VO/0141/16  
Ö 4  
Antrag der Fraktion der FWR: Abschaffung der Fraktionszimmer. Flexible Nutzung der Sitzungsräume für Fraktionen  
FWR/0115/16  
Ö 5  
Zuordnung der Erzieherinnen und Erzieher in die entsprechende Entgeltgruppe  
VO/0126/16  
Ö 6  
Entscheidung über die Fortführung der Buslinien 45/46 ab 12. Dezember 2016  
Enthält Anlagen
VO/0128/16  
Ö 7  
Antrag der SPD-Fraktion: Förderung von preiswertem Wohnraum bei Grundstücksverkäufen  
SPD/0143/16  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, bei Grundstücksverkäufen, die die

Errichtung von mehr als fünf Wohnungen bzw. 400 qm Wohnraum pro Grundstück

erlauben, die Schaffung von sozial gebundenem Wohnraum per Vertrag sicher zu

stellen.

Als feste Quote für sozial gebundenen Wohnraum werden 30% festgesetzt.

Der Magistrat wird beauftragt, nur solche Grundstücksgeschäfte zur

Beschlussfassung vorzulegen, die diese Auflagen erfüllen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    08.06.2016 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 3 - (offen)
   

Herr Schultheis begründet den Antrag der SPD-Fraktion.

Es folgt eine intensive Diskussion.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, bei Grundstücksverkäufen, die die

Errichtung von mehr als fünf Wohnungen bzw. 400 qm Wohnraum pro Grundstück

erlauben, die Schaffung von sozial gebundenem Wohnraum per Vertrag sicher zu

stellen.

Als feste Quote für sozial gebundenen Wohnraum werden 30% festgesetzt.

Der Magistrat wird beauftragt, nur solche Grundstücksgeschäfte zur

Beschlussfassung vorzulegen, die diese Auflagen erfüllen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:SPD

Ablehnung:CDU, ALG, FDP, FWR

Enthaltung:

 

Der Beschlussvorschlag wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

   
    09.06.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, bei Grundstücksverkäufen, die die

Errichtung von mehr als fünf Wohnungen bzw. 400 qm Wohnraum pro Grundstück

erlauben, die Schaffung von sozial gebundenem Wohnraum per Vertrag sicher zu

stellen.

Als feste Quote für sozial gebundenen Wohnraum werden 30% festgesetzt.

Der Magistrat wird beauftragt, nur solche Grundstücksgeschäfte zur Beschlussfassung vorzulegen, die diese Auflagen erfüllen.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, bei Zustimmung der SPD-Fraktion und Ablehnung der Fraktionen von CDU, FDP, AL/Die Gnen und der Freien Wählerdermark, dem Beschlussvorschlag nicht zuzustimmen.

   
    21.06.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 7 - abgelehnt
   

Die SPD-Fraktion, Herr Schultheis, begründet den Antrag. Nach Stellungnahmen durch Bürgermeister Kern und Vertreter aller Fraktionen lässt der Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann über den Antrag abstimmen.

 

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, bei Grundstücksverkäufen, die die

Errichtung von mehr als fünf Wohnungen bzw. 400 qm Wohnraum pro Grundstück

erlauben, die Schaffung von sozial gebundenem Wohnraum per Vertrag sicher zu

stellen.

Als feste Quote für sozial gebundenen Wohnraum werden 30% festgesetzt.

Der Magistrat wird beauftragt, nur solche Grundstücksgeschäfte zur

Beschlussfassung vorzulegen, die diese Auflagen erfüllen.

 

Abstimmungsergebnis:mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:SPD

Ablehnung:CDU, AL/Die Grünen, FWR, FDP

Enthaltung:/

 

Ö 8  
Einrichtung von freien WLAN Hotspots in öffentlichen Gebäuden der Stadt  
IFA/0167/16