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Tagesordnung - 2. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 2. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Datum: Do, 12.05.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bericht der Wirtschaftsförderung      
Ö 3  
Bericht zum 1. Quartal 2016  
Enthält Anlagen
VO/0114/16  
Ö 4  
Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe Rödermark"  
VO/0108/16  
Ö 5  
Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange/Bürgerbeteiligung, Bebauungsplanentwurf A 40 "An der Rodau" (Offenlagebeschluss)  
Enthält Anlagen
VO/0109/16  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Stadt Rödermark beschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind in der geänderten Fassung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Für die beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 die Unterlagen für die Offenlage online zum Download oder auf Anforderung in Papierform bereit gestellt.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 13.06.2016 bis 15.07.2016.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im gleichen Zeitraum.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    11.05.2016 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Stadt dermark beschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind in der geänderten Fassung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Für die beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 die Unterlagen für die Offenlage online zum Download oder auf Anforderung in Papierform bereit gestellt.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 13.06.2016 bis 15.07.2016.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im gleichen Zeitraum.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:CDU, ALG, SPD, FDP

Ablehnung:

Enthaltung:FWR

 

   
    12.05.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Stadt dermark beschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind in der geänderten Fassung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Für die beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 die Unterlagen für die Offenlage online zum Download oder auf Anforderung in Papierform bereit gestellt.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 13.06.2016 bis 15.07.2016.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im gleichen Zeitraum.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, bei Zustimmung der Fraktionen von CDU, FDP und AL/Die Grünen und Enthaltung der Fraktionen von Freie Wähler Rödermark und SPD, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

   
    24.05.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Zu der durch Bürgermeister Kern vorgestellte Bauleitplanung und der Abwägung der Stellungnahmen und Anregungen tragen alle Fraktionen Wortmeldung vor.

Im Anschluss lässt der Stadtverordnetenvorsteher über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

 

Beschluss:

 

Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Stadt dermark beschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind in der geänderten Fassung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Für die beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 die Unterlagen für die Offenlage online zum Download oder auf Anforderung in Papierform bereit gestellt.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 13.06.2016 bis 15.07.2016.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im gleichen Zeitraum.

 

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                                          CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR, FDP

Ablehnung:                                          /

Enthaltung:                                          /

 

Ö 6  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 286, Carl-Benz-Straße 6 mit 3.002 qm     VO/0105/16  
Ö 7  
Abschaffung der Fraktionszimmer. Flexible Nutzung der Sitzungsräume für Fraktionen  
FWR/0115/16  
Ö 8  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 9  
Mitteilungen und Anfragen