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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin |
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Ö 2 |
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Mitteilungen des Magistrats |
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Ö 3 |
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Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 4 |
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Benennung eines Weges in "Thälmann-Weg"
hier: erneute Beschlussfassung |
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VO/0091/14-1 |
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Ö 5 |
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Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Einheitliche und verbesserte Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit |
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CAL/0111/14 |
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Ö 6 |
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Antrag der FDP-Fraktion Resolution betreffend: "Kommunale Selbstbestimmung" |
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FDP/0114/14 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark unterstützt die Kritik des Hessischen Städtetages an der rückwirkenden Anwendung des einst als „Herbsterlass“ genannten Finanzaufsichtserlasses vom 3. März 2014. Die rückwirkende Setzung neuer Standards durch das Hessische Ministerium des Inneren stellt einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar, den die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückweist. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark fordert den Hessischen Minister des Inneren auf, den Erlass vom März 2014 nicht rückwirkend auf bereits beschlossene Haushaltspläne anzuwenden. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark kritisiert außerdem die im Erlass festgeschriebenen automatischen Steuererhöhungen als unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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08.05.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 13 - zur Kenntnis genommen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark unterstützt die Kritik des Hessischen Städtetages an der rückwirkenden Anwendung des einst als „Herbsterlass“ genannten Finanzaufsichtserlasses vom 3. März 2014. Die rückwirkende Setzung neuer Standards durch das Hessische Ministerium des Inneren stellt einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar, den die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückweist. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark fordert den Hessischen Minister des Inneren auf, den Erlass vom März 2014 nicht rückwirkend auf bereits beschlossene Haushaltspläne anzuwenden. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark kritisiert außerdem die im Erlass festgeschriebenen automatischen Steuererhöhungen als unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Eine Beschlussempfehlung ergeht nicht.
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20.05.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 13 - zurückgestellt |
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Auf Grund der fortgeschrittenen Zeit wird die Behandlung des Antrages auf die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung verschoben.
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05.06.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 5 - abgelehnt |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark unterstützt die Kritik des Hessischen Städtetages an der rückwirkenden Anwendung des einst als „Herbsterlass“ genannten Finanzaufsichtserlasses vom 3. März 2014. Die rückwirkende Setzung neuer Standards durch das Hessische Ministerium des Inneren stellt einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar, den die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückweist. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark fordert den Hessischen Minister des Inneren auf, den Erlass vom März 2014 nicht rückwirkend auf bereits beschlossene Haushaltspläne anzuwenden. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark kritisiert außerdem die im Erlass festgeschriebenen automatischen Steuererhöhungen als unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mit Stimmenmehrheit, gegen die Zustimmung der FDP-Fraktion und der Freien Wähler und bei Enthaltung der SPD-Fraktion, den Antrag abzulehnen.
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17.06.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 6 - abgelehnt |
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Der Stadtverordnete Kruger begründet den Antrag der FDP-Fraktion. Es folgen Stellungnahmen des Bürgermeisters und des Stadtverordneten Gensert. Hierauf wird über den Antrag mit dem folgenden Wortlaut abgestimmt: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark unterstützt die Kritik des Hessischen Städtetages an der rückwirkenden Anwendung des einst als „Herbsterlass“ genannten Finanzaufsichtserlasses vom 3. März 2014. Die rückwirkende Setzung neuer Standards durch das Hessische Ministerium des Inneren stellt einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar, den die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückweist. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark fordert den Hessischen Minister des Inneren auf, den Erlass vom März 2014 nicht rückwirkend auf bereits beschlossene Haushaltspläne anzuwenden. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark kritisiert außerdem die im Erlass festgeschriebenen automatischen Steuererhöhungen als unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt Zustimmung: SPD, FDP Ablehnung: CDU, AL/Die Grünen Enthaltung: FWR
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Ö 7 |
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Vereinsförderung in der Stadt Rödermark - Neufassung der Richtlinien zur Vereinsförderung |
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VO/0084/14 |
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Ö 8 |
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Breitbandversorgung für Rödermark |
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VO/0154/14 |
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Ö 9 |
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Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplans A 29 "Westlich des Bahnhofs" |
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VO/0050/14-1 |
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Ö 10 |
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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 405, Erich-Kästner-Straße 10, 620 m² |
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VO/0116/14 |
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Ö 11 |
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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 267, Otto-Lilienthal-Straße 6 |
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VO/0127/14 |
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