Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 26. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 26. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 17.06.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Benennung eines Weges in "Thälmann-Weg" hier: erneute Beschlussfassung  
VO/0091/14-1  
Ö 5  
Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Einheitliche und verbesserte Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit
CAL/0111/14  
Ö 6  
Antrag der FDP-Fraktion Resolution betreffend: "Kommunale Selbstbestimmung"  
FDP/0114/14  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark unterstützt die Kritik des Hessischen Städtetages an der rückwirkenden Anwendung des einst als „Herbsterlass“ genannten Finanzaufsichtserlasses vom 3. März 2014. Die rückwirkende Setzung neuer Standards durch das Hessische Ministerium des Inneren stellt einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar, den die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückweist.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark fordert den Hessischen Minister des Inneren auf, den Erlass vom März 2014 nicht rückwirkend auf bereits beschlossene Haushaltspläne anzuwenden. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark kritisiert außerdem die im Erlass festgeschriebenen automatischen Steuererhöhungen als unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:                           

   
    08.05.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 13 - zur Kenntnis genommen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark unterstützt die Kritik des Hessischen Städtetages an der rückwirkenden Anwendung des einst als „Herbsterlass“ genannten Finanzaufsichtserlasses vom 3. März 2014. Die rückwirkende Setzung neuer Standards durch das Hessische Ministerium des Inneren stellt einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar, den die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückweist.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark fordert den Hessischen Minister des Inneren auf, den Erlass vom März 2014 nicht rückwirkend auf bereits beschlossene Haushaltspläne anzuwenden. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark kritisiert außerdem die im Erlass festgeschriebenen automatischen Steuererhöhungen als unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.

 

Eine Beschlussempfehlung ergeht nicht.

   
    20.05.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 13 - zurückgestellt
   

Auf Grund der fortgeschrittenen Zeit wird die Behandlung des Antrages auf die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung verschoben.

   
    05.06.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 5 - abgelehnt
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark unterstützt die Kritik des Hessischen Städtetages an der rückwirkenden Anwendung des einst als „Herbsterlass“ genannten Finanzaufsichtserlasses vom 3. März 2014. Die rückwirkende Setzung neuer Standards durch das Hessische Ministerium des Inneren stellt einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar, den die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückweist.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark fordert den Hessischen Minister des Inneren auf, den Erlass vom März 2014 nicht rückwirkend auf bereits beschlossene Haushaltspläne anzuwenden. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark kritisiert außerdem die im Erlass festgeschriebenen automatischen Steuererhöhungen als unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mit Stimmenmehrheit, gegen die Zustimmung der FDP-Fraktion und der Freien Wähler und bei Enthaltung der SPD-Fraktion, den Antrag abzulehnen.

   
    17.06.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 6 - abgelehnt
   

Der Stadtverordnete Kruger begründet den Antrag der FDP-Fraktion. Es folgen Stellungnahmen des Bürgermeisters und des Stadtverordneten Gensert. Hierauf wird über den Antrag mit dem folgenden Wortlaut abgestimmt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark unterstützt die Kritik des Hessischen Städtetages an der rückwirkenden Anwendung des einst als „Herbsterlass“ genannten Finanzaufsichtserlasses vom 3. März 2014. Die rückwirkende Setzung neuer Standards durch das Hessische Ministerium des Inneren stellt einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar, den die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückweist.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark fordert den Hessischen Minister des Inneren auf, den Erlass vom März 2014 nicht rückwirkend auf bereits beschlossene Haushaltspläne anzuwenden. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark kritisiert außerdem die im Erlass festgeschriebenen automatischen Steuererhöhungen als unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.

Abstimmungsergebnis:              mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:              SPD, FDP

Ablehnung:              CDU, AL/Die Grünen

Enthaltung:              FWR

Ö 7  
Vereinsförderung in der Stadt Rödermark - Neufassung der Richtlinien zur Vereinsförderung
Enthält Anlagen
VO/0084/14  
Ö 8  
Breitbandversorgung für Rödermark  
VO/0154/14  
Ö 9  
Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplans A 29 "Westlich des Bahnhofs"  
Enthält Anlagen
VO/0050/14-1  
Ö 10  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 405, Erich-Kästner-Straße 10, 620 m²  
VO/0116/14  
Ö 11  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 267, Otto-Lilienthal-Straße 6  
VO/0127/14