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Tagesordnung - 35. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 35. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Datum: Do, 20.03.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bericht der Wirtschaftsförderung      
Ö 3  
Antrag der SPD-Fraktion: Förderung und Anreize von und für Tagespflegepersonen in der Stadt Rödermark  
SPD/0233/13  
Ö 4  
Antrag der Fraktion der Freien Wähler: Gebühren Kinderbetreuung (Haushaltsantrag)  
FWR/0061/14  
Ö 5  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Bauleitplanung Kapellenstraße, geänderte Fassung des Antrages vom 26.01.2014  
CAL/0080/14  
Ö 6  
Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplanes A 31 "An der Kapellenstraße" in Rödermark/Ober-Roden  
VO/0066/14  
Ö 7  
Erlass einer Veränderungssperre für das zu Gebiet des Bebauungsplans A31 "An der Kapellenstraße" im Stadtteil Ober-Roden  
Enthält Anlagen
VO/0069/14  
Ö 8  
Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0044/14  
Ö 9  
Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 269, Otto-Lilienthal-Straße 4 mit 2.386 qm  
VO/0046/14  
Ö 10  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 265, Otto-Lilienthal-Straße 8  
VO/0064/14  
Ö 11  
Aufstellungsbeschluss Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplanes A 29 "Westlich des Bahnhofs" in Rödermark/Ober-Roden, im Bereich der ehemaligen Firma Hitzel & Beck und der angrenzenden Flächen
VO/0050/14  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl I S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Fa. Hitzel & Beck sowie für die Odenwaldstraße 40 und 40A.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 29 „Westlich des Bahnhofs“.

 

Der Bebauungsplan umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Ober-Roden, Flur 19 Flurstücke 587/7; 587/8; 587/9; 588/47; 584 und 587/5.
 

Der Geltungsbereich ist auch auf der nachfolgenden Skizze dargestellt.                                                                     

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, insbesondere im Hinblick auf den gegenüberliegenden Gewerbebetrieb, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung vorzulegen.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung. Ziel ist es, Wohn- und Gewerbegebietsflächen (Mischgebiet) zu entwickeln.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    19.03.2014 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl I S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Fa. Hitzel & Beck sowie für die Odenwaldstraße 40 und 40A.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 29 „Westlich des Bahnhofs“.

 

Der Bebauungsplan umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Ober-Roden, Flur 19 Flurstücke 587/7; 587/8; 587/9; 588/47; 584 und 587/5.
 

Der Geltungsbereich ist auch auf der nachfolgenden Skizze dargestellt.                                                                     

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, insbesondere im Hinblick auf den gegenüberliegenden Gewerbebetrieb, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung vorzulegen.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung. Ziel ist es, Wohn- und Gewerbegebietsflächen (Mischgebiet) zu entwickeln.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

 

Abstimmungsergebnis:             

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR

Ablehnung:              FDP

Enthaltung:              -

   
    20.03.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 11 - zur Kenntnis genommen
   

Die Tagesordnungspunkte 11 bis 13 werden gemeinsam aufgerufen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl I S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Fa. Hitzel & Beck sowie für die Odenwaldstraße 40 und 40A.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 29 „Westlich des Bahnhofs“.

 

Der Bebauungsplan umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Ober-Roden, Flur 19 Flurstücke 587/7; 587/8; 587/9; 588/47; 584 und 587/5.
 

Der Geltungsbereich ist auch auf der nachfolgenden Skizze dargestellt.                                                                     

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, insbesondere im Hinblick auf den gegenüberliegenden Gewerbebetrieb, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung vorzulegen.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung. Ziel ist es, Wohn- und Gewerbegebietsflächen (Mischgebiet) zu entwickeln.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

 

Eine Beschlussempfehlung erfolgt nicht.

   
    01.04.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Die Stadtverordnetenvorsteherin ruft die TOP 11, 12 und 13 gemeinsam auf. Nach Begründung durch Bürgermeister Kern und den Stellungnahmen der Fraktionen lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über die Vorlagen abstimmen. Diese lauten wie folgt::

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl I S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Fa. Hitzel & Beck sowie für die Odenwaldstraße 40 und 40A.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 29 „Westlich des Bahnhofs“.

 

Der Bebauungsplan umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Ober-Roden, Flur 19 Flurstücke 587/7; 587/8; 587/9; 588/47; 584 und 587/5.
 

Der Geltungsbereich ist auch auf der nachfolgenden Skizze dargestellt.                                                                     

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, insbesondere im Hinblick auf den gegenüberliegenden Gewerbebetrieb, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung vorzulegen.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung. Ziel ist es, Wohn- und Gewerbegebietsflächen (Mischgebiet) zu entwickeln.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

Abstimmungsergebnis:              mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR

Ablehnung:              FDP

Enthaltung:              /

Ö 12     (nichtöffentlich)      
Ö 13  
Verkauf der Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Nr. 587/7 und 587/8, Odenwaldstraße 40, insg. 4.608 qm
VO/0057/14  
Ö 14  
Angedachte Gebietsentwicklung südlich des alten Seewegs an der Mainzer Straße: Anlage 1 zur Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH, Kassel  
VO/0070/14  
Ö 15  
Entschuldungsfonds Jahresbericht 2013  
Enthält Anlagen
VO/0073/14  
Ö 16  
Wahl eines Mitgliedes des Personalrates für die Betriebskommission des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe Rödermark"  
VO/0075/14  
Ö 17  
Antrag der SPD-Fraktion: Rettet die Waldwiesenzüge  
SPD/0077/14  
Ö 18  
Antrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Revitalisierung des ehemaligen "Perlite Areals" in Urberach  
CAL/0081/14  
Ö 19  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 20  
Mitteilungen und Anfragen