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Bezeichnung: |
27. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
Gremium: |
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
Datum: |
Mi, 04.06.2014 |
Status: |
öffentlich |
Zeit: |
19:30 - 21:15 |
Anlass: |
ordentliche Sitzung |
Raum: |
Raum Tramin (Zi.Nr. 300) |
Ort: |
Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplans A 29 "Westlich des Bahnhofs" |
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VO/0050/14-1 |
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Ö 3 |
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Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Einheitliche und verbesserte Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit |
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CAL/0111/14 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird beauftragt: - Mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreisen Darmstadt-Dieburg Verhandlungen über einheitliche Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit (Mitte Februar – Ende Juni) zu führen und möglichst eine kreisweit einheitliche Vorgehensweise zu erarbeiten.
- Über die kommunalen Spitzenverbände auf den Landesgesetzgeber einzuwirken mit der Zielrichtung wie 1. zur Schaffung einer landesweit gültigen Regelung.
- In einer der nächsten Fachausschusssitzungen über die aktuelle Anzahl der Hunde in Rödermark, herunter gebrochen auf Stadtteile berichten.
- Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden.
- Die Möglichkeiten des jährlichen Versandes eines Hinweisblattes über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter zu prüfen. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln.
- Zu prüfen, inwiefern die Anzahl der gemeldeten Hunde plausibel ist. Falls es Hinweise gibt, dass die Anzahl der Hunde in Rödermark stark von der Anzahl der gemeldeten Hunde abweicht, möge der Magistrat die Kosten einer Hundezählung ermitteln, mit den zu erwartenden Mehreinnahmen in Beziehung setzen und darüber berichten.
- Gemeinsam mit Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft, der Hundehalter sowie des Jagdwesens die Flächen im Außenbereich einer kritischen Überprüfung bezüglich der Anleinpflicht zu unterziehen.
- Schwerpunktüberwachungen während der Setz- und Brutzeit durch die Bediensteten der Stadtpolizei im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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07.05.2014 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 7 - geändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird beauftragt: - Mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreisen Darmstadt-Dieburg Verhandlungen über einheitliche Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit (Mitte Februar – Ende Juni) zu führen und möglichst eine kreisweit einheitliche Vorgehensweise zu erarbeiten.
- Über die kommunalen Spitzenverbände auf den Landesgesetzgeber einzuwirken mit der Zielrichtung wie 1. zur Schaffung einer landesweit gültigen Regelung.
- In einer der nächsten Fachausschusssitzungen über die aktuelle Anzahl der Hunde in Rödermark, herunter gebrochen auf Stadtteile berichten.
- Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden.
- Die Möglichkeiten des jährlichen Versandes eines Hinweisblattes über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter zu prüfen. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln.
- Zu prüfen, inwiefern die Anzahl der gemeldeten Hunde plausibel ist. Falls es Hinweise gibt, dass die Anzahl der Hunde in Rödermark stark von der Anzahl der gemeldeten Hunde abweicht, möge der Magistrat die Kosten einer Hundezählung ermitteln, mit den zu erwartenden Mehreinnahmen in Beziehung setzen und darüber berichten.
- Gemeinsam mit Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft, der Hundehalter sowie des Jagdwesens die Flächen im Außenbereich einer kritischen Überprüfung bezüglich der Anleinpflicht zu unterziehen.
- Schwerpunktüberwachungen während der Setz- und Brutzeit durch die Bediensteten der Stadtpolizei im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD Ablehnung: FDP Enthaltung: Die FWR nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem Herr Manfred Rädlein um 21:30 unter Protest die Sitzung verlassen hat.
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08.05.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 11 - zur Kenntnis genommen |
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Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird beauftragt: - Mit den umliegenden Gemeinden und den Landkreisen Darmstadt-Dieburg Verhandlungen über einheitliche Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit (Mitte Februar – Ende Juni) zu führen und möglichst eine kreisweit einheitliche Vorgehensweise zu erarbeiten.
- Über die kommunalen Spitzenverbände auf den Landesgesetzgeber einzuwirken mit der Zielrichtung wie 1. zur Schaffung einer landesweit gültigen Regelung.
- In einer der nächsten Fachausschusssitzungen über die aktuelle Anzahl der Hunde in Rödermark, herunter gebrochen auf Stadtteile berichten.
- Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden.
- Die Möglichkeiten des jährlichen Versandes eines Hinweisblattes über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter zu prüfen. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln.
- Zu prüfen, inwiefern die Anzahl der gemeldeten Hunde plausibel ist. Falls es Hinweise gibt, dass die Anzahl der Hunde in Rödermark stark von der Anzahl der gemeldeten Hunde abweicht, möge der Magistrat die Kosten einer Hundezählung ermitteln, mit den zu erwartenden Mehreinnahmen in Beziehung setzen und darüber berichten.
- Gemeinsam mit Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft, der Hundehalter sowie des Jagdwesens die Flächen im Außenbereich einer kritischen Überprüfung bezüglich der Anleinpflicht zu unterziehen.
- Schwerpunktüberwachungen während der Setz- und Brutzeit durch die Bediensteten der Stadtpolizei im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich durchzuführen.
Eine Beschlussempfehlung erfolgt nicht.
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20.05.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 11 - zurückgestellt |
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Der Antrag wird auf Grund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr behandelt.
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04.06.2014 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 3 - zur Kenntnis genommen |
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Zu dieser Vorlage gibt Herr Erster Stadtrat eine Stellungnahme ab. Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird beauftragt: - Mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreisen Darmstadt-Dieburg Verhandlungen über einheitliche Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit (Mitte Februar – Ende Juni) zu führen und möglichst eine kreisweit einheitliche Vorgehensweise zu erarbeiten.
- Über die kommunalen Spitzenverbände auf den Landesgesetzgeber einzuwirken mit der Zielrichtung wie 1. zur Schaffung einer landesweit gültigen Regelung.
- In einer der nächsten Fachausschusssitzungen über die aktuelle Anzahl der Hunde in Rödermark, herunter gebrochen auf Stadtteile berichten.
- Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden.
- Die Möglichkeiten des jährlichen Versandes eines Hinweisblattes über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter zu prüfen. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln.
- Zu prüfen, inwiefern die Anzahl der gemeldeten Hunde plausibel ist. Falls es Hinweise gibt, dass die Anzahl der Hunde in Rödermark stark von der Anzahl der gemeldeten Hunde abweicht, möge der Magistrat die Kosten einer Hundezählung ermitteln, mit den zu erwartenden Mehreinnahmen in Beziehung setzen und darüber berichten.
- Gemeinsam mit Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft, der Hundehalter sowie des Jagdwesens die Flächen im Außenbereich einer kritischen Überprüfung bezüglich der Anleinpflicht zu unterziehen.
- Schwerpunktüberwachungen während der Setz- und Brutzeit durch die Bediensteten der Stadtpolizei im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich durchzuführen.
Die Abstimmung wird auf Antrag in die Sitzung des H+F-Ausschusses verschoben.
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05.06.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 4 - geändert beschlossen |
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Die Tagesordnungspunkte 4 und 7 werden vorgezogen aufgerufen. Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird beauftragt: - Mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreisen Darmstadt-Dieburg Verhandlungen über einheitliche Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit (Mitte Februar – Ende Juni) zu führen und möglichst eine kreisweit einheitliche Vorgehensweise zu erarbeiten.
- Über die kommunalen Spitzenverbände auf den Landesgesetzgeber einzuwirken mit der Zielrichtung wie 1. zur Schaffung einer landesweit gültigen Regelung.
- In einer der nächsten Fachausschusssitzungen über die aktuelle Anzahl der Hunde in Rödermark, herunter gebrochen auf Stadtteile berichten.
- Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden.
- Die Möglichkeiten des jährlichen Versandes eines Hinweisblattes über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter zu prüfen. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln.
- Zu prüfen, inwiefern die Anzahl der gemeldeten Hunde plausibel ist. Falls es Hinweise gibt, dass die Anzahl der Hunde in Rödermark stark von der Anzahl der gemeldeten Hunde abweicht, möge der Magistrat die Kosten einer Hundezählung ermitteln, mit den zu erwartenden Mehreinnahmen in Beziehung setzen und darüber berichten.
- Gemeinsam mit Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft, der Hundehalter sowie des Jagdwesens die Flächen im Außenbereich einer kritischen Überprüfung bezüglich der Anleinpflicht zu unterziehen.
- Schwerpunktüberwachungen während der Setz- und Brutzeit durch die Bediensteten der Stadtpolizei im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich durchzuführen.
Der Antragsteller hat den Antrag geändert und den Wünschen der anderen Fraktionen angespasst. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mit Stimmenmehrheit, gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der Freien Wähler, dem geänderten Beschlussvorschlag zuzustimmen. Herr Erster Stadtrat Rotter verlässt die Sitzung um 19:50 Uhr.
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17.06.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 5 - ungeändert beschlossen |
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Der Stadtverordnete Baumer begründet den Antrag für die für die Antrag stellenden Fraktionen. Es findet eine intensive Diskussion zu der Thematik statt. Herr Rädlein stellt hierbei gemäß § 23 einen Geschäftsordnungsantrag. Er beantragt, die Sitzung zu unterbrechen und den Ältestenrat zusammen treten zu lassen. Diesem Antrag wird entsprochen. Die Sitzung wird von 20:45 Uhr bis 21:05 Uhr unterbrochen. Danach lässt die Stadtverordnetenvorsteherin gemäß der Bitte der Freien Wähler getrennt abstimmen. Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Der Magistrat wird beauftragt: - Mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreisen Darmstadt-Dieburg Verhandlungen über einheitliche Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit (Mitte Februar – Ende Juni) zu führen und möglichst eine kreisweit einheitliche Vorgehensweise zu erarbeiten.
- Über die kommunalen Spitzenverbände auf den Landesgesetzgeber einzuwirken mit der Zielrichtung wie 1. zur Schaffung einer landesweit gültigen Regelung.
- In einer der nächsten Fachausschusssitzungen über die aktuelle Anzahl der Hunde in Rödermark, herunter gebrochen auf Stadtteile berichten.
- Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden.
- Die Möglichkeiten des jährlichen Versandes eines Hinweisblattes über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter zu prüfen. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln.
- Zu prüfen, inwiefern die Anzahl der gemeldeten Hunde plausibel ist. Falls es Hinweise gibt, dass die Anzahl der Hunde in Rödermark stark von der Anzahl der gemeldeten Hunde abweicht, möge der Magistrat die Kosten einer Hundezählung ermitteln, mit den zu erwartenden Mehreinnahmen in Beziehung setzen und darüber berichten.
- Gemeinsam mit Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft, der Hundehalter sowie des Jagdwesens die Flächen im Außenbereich einer kritischen Überprüfung bezüglich der Anleinpflicht zu unterziehen.
- Schwerpunktüberwachungen während der Setz- und Brutzeit durch die Bediensteten der Stadtpolizei im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich durchzuführen.
Es erfolgt getrennte Abstimmung: Abstimmungsergebnis zu Abschnitt 1 – 6 und 8: mehrheitlich angenommen Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD Ablehnung: 1 x FDP, FWR Enthaltung: / Abstimmungsergebnis zu Abschnitt 7: mehrheitlich angenommen Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR Ablehnung: 1 x FDP Enthaltung: /
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Ö 4 |
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Breitband - Beschlussfassung zum weiteren Verfahren |
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Ö 5 |
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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 405, Erich-Kästner-Straße 10, 620 m² |
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VO/0116/14 |
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Ö 6 |
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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 267, Otto-Lilienthal-Straße 6 |
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VO/0127/14 |
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Ö 7 |
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Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 8 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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Ö 9 |
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Schutz von freilaufenden Tieren in der Brut- und Setzzeit (Berichtsantrag) |
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CAL/0112/14 |
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