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Tagesordnung - 27. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 27. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Mi, 04.06.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplans A 29 "Westlich des Bahnhofs"  
Enthält Anlagen
VO/0050/14-1  
Ö 3  
Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Einheitliche und verbesserte Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit
CAL/0111/14  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

  1. Mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreisen Darmstadt-Dieburg Verhandlungen über einheitliche Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit (Mitte Februar – Ende Juni) zu führen und möglichst eine kreisweit einheitliche Vorgehensweise zu erarbeiten.

 

  1. Über die kommunalen Spitzenverbände auf den Landesgesetzgeber einzuwirken mit der Zielrichtung wie 1. zur Schaffung einer landesweit gültigen Regelung.
  2. In einer der nächsten Fachausschusssitzungen über die aktuelle Anzahl der Hunde in Rödermark, herunter gebrochen auf Stadtteile berichten.

 

  1. Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden.

 

  1. Die Möglichkeiten des jährlichen Versandes eines Hinweisblattes über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter zu prüfen. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln.

 

  1. Zu prüfen, inwiefern die Anzahl der gemeldeten Hunde plausibel ist. Falls es Hinweise gibt, dass die Anzahl der Hunde in Rödermark stark von der Anzahl der gemeldeten Hunde abweicht, möge der Magistrat die Kosten einer Hundezählung ermitteln, mit den zu erwartenden Mehreinnahmen in Beziehung setzen und darüber berichten.

 

  1. Gemeinsam mit Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft, der Hundehalter sowie des Jagdwesens die Flächen im Außenbereich einer kritischen Überprüfung bezüglich der Anleinpflicht zu unterziehen.

 

  1. Schwerpunktüberwachungen während der Setz- und Brutzeit durch die Bediensteten der Stadtpolizei im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    07.05.2014 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

  1. Mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreisen Darmstadt-Dieburg Verhandlungen über einheitliche Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit (Mitte Februar Ende Juni) zu führen und möglichst eine kreisweit einheitliche Vorgehensweise zu erarbeiten.

 

  1. Über die kommunalen Spitzenverbände auf den Landesgesetzgeber einzuwirken mit der Zielrichtung wie 1. zur Schaffung einer landesweit gültigen Regelung.
  2. In einer der nächsten Fachausschusssitzungen über die aktuelle Anzahl der Hunde in Rödermark, herunter gebrochen auf Stadtteile berichten.

 

  1. Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden.

 

  1. Die Möglichkeiten des jährlichen Versandes eines Hinweisblattes über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter zu prüfen. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln.

 

  1. Zu prüfen, inwiefern die Anzahl der gemeldeten Hunde plausibel ist. Falls es Hinweise gibt, dass die Anzahl der Hunde in Rödermark stark von der Anzahl der gemeldeten Hunde abweicht, möge der Magistrat die Kosten einer Hundezählung ermitteln, mit den zu erwartenden Mehreinnahmen in Beziehung setzen und darüber berichten.

 

  1. Gemeinsam mit Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft, der Hundehalter sowie des Jagdwesens die Flächen im Außenbereich einer kritischen Überprüfung bezüglich der Anleinpflicht zu unterziehen.

 

  1. Schwerpunktüberwachungen hrend der Setz- und Brutzeit durch die Bediensteten der Stadtpolizei im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:                            CDU, AL/Die Grünen, SPD

Ablehnung:                             FDP

Enthaltung:                           

 

Die FWR nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem Herr Manfred Rädlein um 21:30 unter Protest die Sitzung verlassen hat.

   
    08.05.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 11 - zur Kenntnis genommen
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

  1. Mit den umliegenden Gemeinden und den Landkreisen Darmstadt-Dieburg Verhandlungen über einheitliche Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit (Mitte Februar Ende Juni) zu führen und möglichst eine kreisweit einheitliche Vorgehensweise zu erarbeiten.

 

  1. Über die kommunalen Spitzenverbände auf den Landesgesetzgeber einzuwirken mit der Zielrichtung wie 1. zur Schaffung einer landesweit gültigen Regelung.

 

  1. In einer der nächsten Fachausschusssitzungen über die aktuelle Anzahl der Hunde in Rödermark, herunter gebrochen auf Stadtteile berichten.

 

  1. Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden.

 

  1. Die Möglichkeiten des jährlichen Versandes eines Hinweisblattes über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter zu prüfen. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln.

 

  1. Zu prüfen, inwiefern die Anzahl der gemeldeten Hunde plausibel ist. Falls es Hinweise gibt, dass die Anzahl der Hunde in Rödermark stark von der Anzahl der gemeldeten Hunde abweicht, möge der Magistrat die Kosten einer Hundezählung ermitteln, mit den zu erwartenden Mehreinnahmen in Beziehung setzen und darüber berichten.

 

  1. Gemeinsam mit Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft, der Hundehalter sowie des Jagdwesens die Flächen im Außenbereich einer kritischen Überprüfung bezüglich der Anleinpflicht zu unterziehen.

 

  1. Schwerpunktüberwachungen hrend der Setz- und Brutzeit durch die Bediensteten der Stadtpolizei im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich durchzuführen.

 

Eine Beschlussempfehlung erfolgt nicht.

   
    20.05.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 11 - zurückgestellt
   

Der Antrag wird auf Grund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr behandelt.

   
    04.06.2014 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 3 - zur Kenntnis genommen
   

Zu dieser Vorlage gibt Herr Erster Stadtrat eine Stellungnahme ab.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

  1. Mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreisen Darmstadt-Dieburg Verhandlungen über einheitliche Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit (Mitte Februar Ende Juni) zu führen und möglichst eine kreisweit einheitliche Vorgehensweise zu erarbeiten.

 

  1. Über die kommunalen Spitzenverbände auf den Landesgesetzgeber einzuwirken mit der Zielrichtung wie 1. zur Schaffung einer landesweit gültigen Regelung.
  2. In einer der nächsten Fachausschusssitzungen über die aktuelle Anzahl der Hunde in dermark, herunter gebrochen auf Stadtteile berichten.

 

  1. Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden.

 

  1. Die Möglichkeiten des jährlichen Versandes eines Hinweisblattes über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter zu prüfen. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln.

 

  1. Zu prüfen, inwiefern die Anzahl der gemeldeten Hunde plausibel ist. Falls es Hinweise gibt, dass die Anzahl der Hunde in Rödermark stark von der Anzahl der gemeldeten Hunde abweicht, möge der Magistrat die Kosten einer Hundezählung ermitteln, mit den zu erwartenden Mehreinnahmen in Beziehung setzen und darüber berichten.

 

  1. Gemeinsam mit Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft, der Hundehalter sowie des Jagdwesens die Flächen im Außenbereich einer kritischen Überprüfung bezüglich der Anleinpflicht zu unterziehen.

 

  1. Schwerpunktüberwachungen hrend der Setz- und Brutzeit durch die Bediensteten der Stadtpolizei im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich durchzuführen.

 

 

Die Abstimmung wird auf Antrag in die Sitzung des H+F-Ausschusses verschoben.

 

   
    05.06.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 4 - geändert beschlossen
   

Die Tagesordnungspunkte 4 und 7 werden vorgezogen aufgerufen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

  1. Mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreisen Darmstadt-Dieburg Verhandlungen über einheitliche Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit (Mitte Februar Ende Juni) zu führen und möglichst eine kreisweit einheitliche Vorgehensweise zu erarbeiten.

 

  1. Über die kommunalen Spitzenverbände auf den Landesgesetzgeber einzuwirken mit der Zielrichtung wie 1. zur Schaffung einer landesweit gültigen Regelung.
  2. In einer der nächsten Fachausschusssitzungen über die aktuelle Anzahl der Hunde in dermark, herunter gebrochen auf Stadtteile berichten.

 

  1. Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden.

 

  1. Die Möglichkeiten des jährlichen Versandes eines Hinweisblattes über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter zu prüfen. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln.

 

  1. Zu prüfen, inwiefern die Anzahl der gemeldeten Hunde plausibel ist. Falls es Hinweise gibt, dass die Anzahl der Hunde in Rödermark stark von der Anzahl der gemeldeten Hunde abweicht, möge der Magistrat die Kosten einer Hundezählung ermitteln, mit den zu erwartenden Mehreinnahmen in Beziehung setzen und darüber berichten.

 

  1. Gemeinsam mit Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft, der Hundehalter sowie des Jagdwesens die Flächen im Außenbereich einer kritischen Überprüfung bezüglich der Anleinpflicht zu unterziehen.

 

  1. Schwerpunktüberwachungen hrend der Setz- und Brutzeit durch die Bediensteten der Stadtpolizei im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich durchzuführen.

 

Der Antragsteller hat den Antrag geändert und den Wünschen der anderen Fraktionen angespasst.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mit Stimmenmehrheit, gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der Freien Wähler, dem geänderten Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

 

Herr Erster Stadtrat Rotter verlässt die Sitzung um 19:50 Uhr.

   
    17.06.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Der Stadtverordnete Baumer begründet den Antrag für die für die Antrag stellenden Fraktionen. Es findet eine intensive Diskussion zu der Thematik statt.

Herr Rädlein stellt hierbei gemäß § 23 einen Geschäftsordnungsantrag. Er beantragt, die Sitzung zu unterbrechen und den Ältestenrat zusammen treten zu lassen. Diesem Antrag wird entsprochen. Die Sitzung wird von 20:45 Uhr bis 21:05 Uhr unterbrochen. Danach lässt die Stadtverordnetenvorsteherin gemäß der Bitte der Freien Wähler getrennt abstimmen. Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

  1. Mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreisen Darmstadt-Dieburg Verhandlungen über einheitliche Regelungen zur Anleinpflicht während der Setz- und Brutzeit (Mitte Februar Ende Juni) zu führen und möglichst eine kreisweit einheitliche Vorgehensweise zu erarbeiten.

 

  1. Über die kommunalen Spitzenverbände auf den Landesgesetzgeber einzuwirken mit der Zielrichtung wie 1. zur Schaffung einer landesweit gültigen Regelung.
  2. In einer der nächsten Fachausschusssitzungen über die aktuelle Anzahl der Hunde in Rödermark, herunter gebrochen auf Stadtteile berichten.

 

  1. Zu prüfen, an welchen weiteren Stellen im Außenbereich die Aufstellung von Spendern von Hundetüten sinnvoll ist und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Die Möglichkeit des Sponsorings soll geprüft werden.

 

  1. Die Möglichkeiten des jährlichen Versandes eines Hinweisblattes über die Rechte und Pflichten an alle Hundehalter zu prüfen. Aus Kostengründen wäre dies mit anderen Auslieferungen zu koppeln.

 

  1. Zu prüfen, inwiefern die Anzahl der gemeldeten Hunde plausibel ist. Falls es Hinweise gibt, dass die Anzahl der Hunde in Rödermark stark von der Anzahl der gemeldeten Hunde abweicht, möge der Magistrat die Kosten einer Hundezählung ermitteln, mit den zu erwartenden Mehreinnahmen in Beziehung setzen und darüber berichten.

 

  1. Gemeinsam mit Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft, der Hundehalter sowie des Jagdwesens die Flächen im Außenbereich einer kritischen Überprüfung bezüglich der Anleinpflicht zu unterziehen.

 

  1. Schwerpunktüberwachungen hrend der Setz- und Brutzeit durch die Bediensteten der Stadtpolizei im Rahmen des Streifen- und Präsenzdienstes an Beschwerdebrennpunkten und besonders sensiblen Bereichen im Außenbereich durchzuführen.

Es erfolgt getrennte Abstimmung:

 

Abstimmungsergebnis zu Abschnitt 1 – 6 und 8: mehrheitlich angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD

Ablehnung:              1 x FDP, FWR

Enthaltung:              /

 

Abstimmungsergebnis zu Abschnitt 7: mehrheitlich angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR

Ablehnung:              1 x FDP

Enthaltung:              /

 

Ö 4  
Breitband - Beschlussfassung zum weiteren Verfahren      
Ö 5  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 405, Erich-Kästner-Straße 10, 620 m²  
VO/0116/14  
Ö 6  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 267, Otto-Lilienthal-Straße 6  
VO/0127/14  
Ö 7  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 8  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 9  
Schutz von freilaufenden Tieren in der Brut- und Setzzeit (Berichtsantrag)  
CAL/0112/14