Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat der Stadt Rödermark auf, über die kommunalen Spitzenverbände, die Fachverbände und ggfs. auch gegenüber Sozialminister Grüttner direkt darauf hinzuwirken, dass der derzeitige Entwurf des Kinderförderungsgesetzes qualitativ überarbeitet und nachgebessert werden muss.
- Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass
a) die gute pädagogische Arbeit in den Städten und Gemeinden in den Kindertagesstätten weiterhin gewährleistet bleibt,
b) eine bestmögliche finanzielle Unterstützung der Träger durch das Land - insbesondere im U-3-Bereich - erfolgt,
c) die organisatorischen sowie personellen Voraussetzungen für eine gute pädagogische Arbeit der Kindertagesstätten sichergestellt werden und
d) die Kommunen des Kreises – aber auch die freien Träger - ihrer Verantwortung für attraktive und pädagogisch wertvolle Angebote in ihren Einrichtungen nachkommen können, insbesondere hinsichtlich
- der Qualifikation, Fortbildung und Arbeitssituation der Beschäftigten
- familiengerechter Öffnungszeiten im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von
Familie und Beruf
- der Gewährleistung einer sachgerechten Inklusion für Kinder mit erhöhtem
Förderbedarf
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: