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Tagesordnung - 36. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 36. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 29.06.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Antrag der FDP-Fraktion: "Städtische Wohnungen"  
FDP/0118/10  
Ö 5  
Verkauf der Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 15 Nr. 560 und Nr.562, Am Karnweg 38 und 42  
VO/0136/10  
Ö 6  
Verkauf der Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 263, Otto-Lilienthal-Straße 10 mit 1.188 qm und Flur 7 Nr. 264, Carl-Benz-Straße 13 mit 1.208 qm  
VO/0157/10  
Ö 7  
Verkauf der Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 15 Nr. 452-457, Am Karnweg 20-30  
VO/0162/10  
Ö 8  
Verkauf des Wohnhauses Dieburger Straße 95  
VO/0138/10  
Ö 9  
142. vergleichende Prüfung des Hessischen Rechnungshofs "Haushaltsstruktur 2009: Mittlere Städte" hier: Schlussbericht  
Enthält Anlagen
VO/0165/10  
Ö 10  
Änderung des Bebauungsplans B 10 "Im Bruch" im Stadtteil Urberach  
VO/0170/10  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die die Änderung des Bebauungsplanes B 10 „ Im Bruch“ im Stadtteil Urberach für das Gebiet nordöstlich der Einmündung der Straße „Auf der Hatterwiese“ in die “Bruchwiesenstraße“ westlich der P+R-Anlage am Bahnhof Urberach

 

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: B 10.2 „Bruchwiesenstraße II“.

 

Im Geltungsbereich liegt das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 1 Flurstück 849/2.

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung darüber befunden.

 

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer U-3-Einrichtung.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    17.06.2010 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 7 - (offen)
    Es ergeht eine einstimmige Beschlussempfehlung

Es ergeht eine einstimmige Beschlussempfehlung. Die Vorlage soll unter TOA entschieden werden.

   
    29.06.2010 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die die Änderung des Bebauungsplanes B 10 „ Im Bruch“ im Stadtteil Urberach für das Gebiet nordöstlich der Einmündung der Straße „Auf der Hatterwiese“ in die “Bruchwiesenstraße“ westlich der P+R-Anlage am Bahnhof Urberach

 

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: B 10.2 „Bruchwiesenstraße II“.

 

Im Geltungsbereich liegt das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 1 Flurstück 849/2.

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung darüber befunden.

 

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer U-3-Einrichtung.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

Ö 11  
Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Kindergartenbeiträge und Essenskosten  
ALG/0153/10  
Ö 12  
Interfraktioneller Antrag: Kreisumlage (Änderungsantrag)  
IFA/0194/10  
Ö 13  
Antrag der SPD-Fraktion: Anpassung der städtischen Infrastruktur an Klimaveränderungen hier: Klimafolgenbericht  
SPD/0171/10  
Ö 14  
Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion: Seniorenarbeit  
CUS/0172/10  
Ö 15  
Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion: Anbindung der Fahrradwege von Dietzenbach nach Waldacker  
Enthält Anlagen
CUS/0173/10  
Ö 15.1  
Anbindung der Fahrradwege von Dietzenbach nach Waldacker (Änderungsantrag)  
FDP/0188/10  
Ö 16  
Antrag der CDU-Fraktion: Aufnahme der Trinkbornschule in das Ganztagsprogramm des Landes Hessen  
CDU/0174/10  
Ö 17  
Anmietung des Gebäudes Schillerstraße 17 1/10  
Enthält Anlagen
VO/0190/10