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Tagesordnung - 34. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: 34. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Do, 24.09.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Halbjahresbericht für das Haushaltsjahr 2009  
VO/0206/09  
Ö 2  
Antrag der SPD-Fraktion: LKW-Durchfahrverbote wirkungsvoll überprüfen  
SPD/0010/09  
Ö 3  
Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Erstellung einer interaktiven Stadtkarte  
ALG/0167/09  
Ö 4  
Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion: Gewerbeentwicklungsgebiete (Neufassung)  
CuF/0290/09  
Ö 5  
Grundstückspreise      
Ö 5.1  
Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion: Grundstückspreise (Neufassung)  
CuF/0294/09  
Ö 5.2  
Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Grundstückspreise (Änderungsantrag) betr. Antrag von CDU und FDP vom 28.05.2009  
ALG/0293/09  
Ö 6  
Grundstückstausch Erich-Kästner-Straße 64 und Am Eichenbühl 63      
Ö 7  
Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II (Urberach)  
VO/0192/09  
Ö 8  
Konzeption der Jugendarbeit      
Ö 9  
Beschlussfassung über die Vereinsförderungsliste für das Jahr 2009  
Enthält Anlagen
VO/0097/09  
Ö 10  
Entwurf des Frauenförderplans des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe Rödermark"  
Enthält Anlagen
VO/0213/09  
Ö 11  
1. Änderung der Geschäftsordnung des Seniorenbeirats der Stadt Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0202/09-01  
Ö 12  
Kommission "Entwicklung Ortskern Ober-Roden" Neuwahl einer sachkundigen Person  
VO/0284/09  
Ö 13  
Verkauf des ehemaligen Empfangsgebäudes des Bahnhofs Ober-Roden
VO/0286/09  
Ö 14  
Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Südhessen und zum Entwurf des Regionalen Flächennutzungsplans  
VO/0254/09  
Ö 15  
Projekt "Wohnungsbau für junge Familien", Verkauf von Teilflächen aus den Grundstücken Seppl-Herberger-Weg 22-32  
VO/0273/09  
Ö 16  
Beschlussfassung über die während des Verfahrens eingegangenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans A 20.7 "Erikastraße"  
VO/0279/09  
Ö 17  
Beschluss des Bebauungsplanes A 20.7 "Erikastraße" als Satzung  
VO/0282/09  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) den Bebauungsplan 20.7 „Erikastraße“ als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 06.07.2009 bis 07.08.2009 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 20 Nr. 456. Das Grundstück liegt im Stadtteil Ober-Roden östlich des Rödermarkringes zwischen der Straße „Breidertring“ im Nordwesten, und der „Erikastraße“ im Südosten und dem „Azaleenweg“ im Südwesten. Im Nordosten wird es begrenzt durch die Flurstücksgrenzen der Flurstücke Nr. 458/29, 458/30 und 458/31.

 

Die genaue Lage und Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

A80114_BP_Entwurf_Geltung 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    23.09.2009 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
    Ö 5 - (offen)
   

Beschluss:

Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

   
    24.09.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 17 - zur Kenntnis genommen
   

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), den Bebauungsplan 20.7 „Erikastraße“ als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 06.07.2009 bis 07.08.2009 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 20 Nr. 456. Das Grundstück liegt im Stadtteil Ober-Roden östlich des Rödermarkringes zwischen der Straße „Breidertring“ im Nordwesten, und der „Erikastraße“ im Südosten und dem „Azaleenweg“ im Südwesten. Im Nordosten wird es begrenzt durch die Flurstücksgrenzen der Flurstücke Nr. 458/29, 458/30 und 458/31.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

   
    06.10.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs

Der Beschluss wurde ohne Aussprache zu Beginn der Sitzung gefasst.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) den Bebauungsplan 20.7 „Erikastraße“ als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 06.07.2009 bis 07.08.2009 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 20 Nr. 456. Das Grundstück liegt im Stadtteil Ober-Roden östlich des Rödermarkringes zwischen der Straße „Breidertring“ im Nordwesten, und der „Erikastraße“ im Südosten und dem „Azaleenweg“ im Südwesten. Im Nordosten wird es begrenzt durch die Flurstücksgrenzen der Flurstücke Nr. 458/29, 458/30 und 458/31.

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

 

Ö 18  
Badehaus - Eintrittspreise Schwimmbad  
VO/0278/09  
Ö 19  
Antrag der SPD-Fraktion: Änderung der Hauptsatzung. Schaffung der Stelle eines ehrenamtlichen Integrationsdezernenten  
SPD/0276/09  
Ö 20  
Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Kinderbetreuungseinrichtungen - Gebührenerstattung anlässlich des Streiks  
ALG/0268/09  
Ö 21  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 22  
Mitteilungen und Anfragen