Die Stadtverordnetenversammlung stellt den
mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG vom
20. Dezember 2007 versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes fest.
Der Verlust in Höhe von 1.027.378,33
€ wird gemäß § 11 Abs. 6 EigBGes durch Abbuchung von der Rücklage
ausgeglichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
24.04.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 4 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den
mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG vom
20. Dezember 2007 versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes fest.
Der Verlust in Höhe von 1.027.378,33
€ wird gemäß § 11 Abs. 6 EigBGes durch Abbuchung von der Rücklage
ausgeglichen.
Der Vorlage sollen um wesentliche Beratungspunkte in der
Betriebskommission ergänzt werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
06.05.2008 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A
Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG vom 20.
Dezember 2007 versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes fest.
Der Verlust in Höhe von 1.027.378,33 € wird gemäß § 11
Abs. 6 EigBGes durch Abbuchung von der Rücklage ausgeglichen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zustimmung:CDU,
AL/Die Grünen, SPD, FDP
Ablehnung:/
Enthaltung:/
17.06.2008 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark