Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Rödermärker Vereine eine einmalige Sonderförderung in Höhe von 50% der ihnen im Vorjahr gezahlten Förderungsbeträge (Basisförderung) erhalten. Durch diese unbürokratische Form der Hilfeentstehen keine zusätzlichen Verwaltungskosten.Ein entsprechender Titel ist im Haushaltsplan 2021 darzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
16.02.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 36 - (offen)
Die Beratung des Tagesordnungspunktes erfolgt in der Fortsetzungssitzung am 19.02.2021.
19.02.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 36 - zurückgezogen
Herr Kupczok begründet stellvertretend für die Fraktion FWR die Neufassung des Ursprungsantrags. Nachdem die Fraktion AL/Grüne im Zuge der Ausschussberatungen einen Änderungsantrag in den Geschäftsgang gegeben hat, wurde die Verwaltung darum ersucht, einen Beschlussvorschlag zu formulieren, der beide Anträge zusammenführt. Der vorliegende Vorschlag der Verwaltung wird von allen Fraktionen zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Fraktionen kommen mit dem Magistrat überein, den Beschlussvorschlag der Verwaltung unter TOP 36.2 zu übernehmen und als interfraktionellen Antrag einzubringen.