Die Abstimmung erfolgt ohne Aussprache.
Beschlussvorschlag:
Die Kostenbeitragssatzungen zur
- Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark
- Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark
werden jeweils um einen zusätzlichen Paragraphen zur „Freistellung und Reduzierung von Kostenbeiträgen wegen der Corona-Maßnahmen“ - gemäß den beigefügten Satzungsentwürfen - erweitert.
Die mit der Kinderbetreuung beauftragten Freien Träger werden mit diesen Regelungen gleichgestellt. Die entgangenen Kostenbeiträge werden durch die Stadt Rödermark auf Basis der Leitlinien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen freier und gemeinnütziger Trägervereine ausgeglichen.