Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) den
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan A67 „Dieburger Straße Süd“ im Stadtteil Ober-Roden als Satzung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf vom Januar 2021 sowie die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans A67 „Dieburger Straße Süd“ umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19, Flurstücke 590/3, 592/2, 592/3, 751/2 (teilweise) sowie 775/1 (teilweise).
Die räumliche Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.
(Bildquelle: Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB, Januar 2020;
Datengrundlage Liegenschaftskarte: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)
Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: