Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 31. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 31. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Fr, 20.03.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3     Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 3.1  
Anfrage der FDP-Fraktion: Coronavirus - Auswirkungen auf Rödermark  
FDP/0053/20  
Ö 4  
Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark I (Ober-Roden)  
VO/0044/20  
Ö 5  
2. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung -  
Enthält Anlagen
VO/0038/20  
Ö 6  
Satzung über die Erhebung einer Wettaufwandssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark - Wettaufwandssteuersatzung -  
Enthält Anlagen
VO/0039/20  
Ö 7  
Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark - Vergnügungssteuersatzung -  
Enthält Anlagen
VO/0040/20  
Ö 8  
Gesamtabschluss 2018  
Enthält Anlagen
VO/0042/20  
Ö 9  
Investitionsprogramm 2020 - 2024  
Enthält Anlagen
VO/0021/20  
Ö 10  
Doppelhaushalt 2020/2021  
Enthält Anlagen
VO/0022/20  
Ö 11  
Stellungnahme der Stadt Rödermark zum Entwurf des Regionalen Nahverkehrsplans 2020-2030 des RMV im Rahmen des Anhörungsverfahrens  
Enthält Anlagen
VO/0033/20  
Ö 12  
Beschlussfassung über die Vereinsförderungsliste 2020  
Enthält Anlagen
VO/0034/20  
Ö 13  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 8 Flurstück 2/2, Rudolf-Diesel-Straße  
VO/0018/20  
Ö 14  
B35 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Hotel Odenwaldblick"; Beschluss des Durchführungsvertrags gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Rödermark und dem Kreis Offenbach  
Enthält Anlagen
VO/0045/20  
Ö 15  
B35 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Hotel Odenwaldblick"; Behandlung/ Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlichen Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen  
Enthält Anlagen
VO/0046/20  
Ö 16  
B35 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Hotel Odenwaldblick"; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0047/20  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B35 „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 22.11.2019 bis 23.12.2019 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bauleitplanentwurfes / Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick umfasst folgende Flächen:

 

Teilplan A umfasst im Wesentlichen die Bau- und Verkehrsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen im Teilplan A umfasst die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 7, Nr. 30 (teilweise) sowie das Flurstück Fl. 6 Nr. 31 (teilweise).


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilplan B umfasst die erforderlichen externen Ausgleichsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen des Teilplanes B umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 27 Nr. 169 und 170.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    11.03.2020 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B35Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 22.11.2019 bis 23.12.2019 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bauleitplanentwurfes / Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick umfasst folgende Flächen:

 

Teilplan A umfasst im Wesentlichen die Bau- und Verkehrsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen im Teilplan A umfasst die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 7, Nr. 30 (teilweise) sowie das Flurstück Fl. 6 Nr. 31 (teilweise).


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilplan B umfasst die erforderlichen externen Ausgleichsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen des Teilplanes B umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 27 Nr. 169 und 170.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:/

Enthaltung:/

   
    12.03.2020 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 14 - zur Kenntnis genommen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B35Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 22.11.2019 bis 23.12.2019 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bauleitplanentwurfes / Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick umfasst folgende Flächen:

 

Teilplan A umfasst im Wesentlichen die Bau- und Verkehrsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen im Teilplan A umfasst die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 7, Nr. 30 (teilweise) sowie das Flurstück Fl. 6 Nr. 31 (teilweise).


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilplan B umfasst die erforderlichen externen Ausgleichsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen des Teilplanes B umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 27 Nr. 169 und 170.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Der Tagesordnungspunkt soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

ohne Aussprache abgestimmt werden.

   
    20.03.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Die Vorlage wird ohne Aussprache abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B35Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 22.11.2019 bis 23.12.2019 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bauleitplanentwurfes / Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick umfasst folgende Flächen:

 

Teilplan A umfasst im Wesentlichen die Bau- und Verkehrsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen im Teilplan A umfasst die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 7, Nr. 30 (teilweise) sowie das Flurstück Fl. 6 Nr. 31 (teilweise).


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilplan B umfasst die erforderlichen externen Ausgleichsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen des Teilplanes B umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 27 Nr. 169 und 170.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU (11), AL/Die Grüne (8), SPD (5), FWR (4), FDP (3)

Ablehnung:/

Enthaltung:/

Ö 17  
B5.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße"; Behandlung der Stellungnahmen/ Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0048/20  
Ö 18  
B5.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße"; Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0049/20  
Ö 19  
Ehrung des Gewerkschafters Wilhelm Weber
VO/0041/20  
Ö 20  
Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark"  
VO/0017/20  
Ö 21  
Antrag der FWR: Verkehrsbelastung in Rödermark  
FWR/0258/19  
Ö 22  
Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19 Virus: Übertragung von Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (§ 50 Abs. 1 Satz 2 HGO)  
VO/0068/20