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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers |
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Ö 2 |
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Mitteilungen des Magistrats |
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Ö 3 |
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Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 3.1 |
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Anfrage der FDP-Fraktion: Coronavirus - Auswirkungen auf Rödermark |
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FDP/0053/20 |
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Ö 4 |
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Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark I (Ober-Roden) |
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VO/0044/20 |
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Ö 5 |
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2. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung - |
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VO/0038/20 |
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Ö 6 |
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Satzung über die Erhebung einer Wettaufwandssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark - Wettaufwandssteuersatzung - |
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VO/0039/20 |
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Ö 7 |
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Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark - Vergnügungssteuersatzung - |
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VO/0040/20 |
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Ö 8 |
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Gesamtabschluss 2018 |
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VO/0042/20 |
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Ö 9 |
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Investitionsprogramm 2020 - 2024 |
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VO/0021/20 |
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Ö 10 |
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Doppelhaushalt 2020/2021 |
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VO/0022/20 |
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Ö 11 |
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Stellungnahme der Stadt Rödermark zum Entwurf des Regionalen Nahverkehrsplans 2020-2030 des RMV im Rahmen des Anhörungsverfahrens |
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VO/0033/20 |
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Ö 12 |
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Beschlussfassung über die Vereinsförderungsliste 2020 |
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VO/0034/20 |
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Ö 13 |
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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 8 Flurstück 2/2, Rudolf-Diesel-Straße |
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VO/0018/20 |
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Ö 14 |
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B35 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Hotel Odenwaldblick";
Beschluss des Durchführungsvertrags gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Rödermark und dem Kreis Offenbach
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VO/0045/20 |
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Ö 15 |
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B35 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Hotel Odenwaldblick";
Behandlung/ Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlichen Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen |
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VO/0046/20 |
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Ö 16 |
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B35 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Hotel Odenwaldblick";
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
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VO/0047/20 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B35 „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ als Satzung. Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 22.11.2019 bis 23.12.2019 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen. Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bauleitplanentwurfes / Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick umfasst folgende Flächen: Teilplan A umfasst im Wesentlichen die Bau- und Verkehrsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen im Teilplan A umfasst die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 7, Nr. 30 (teilweise) sowie das Flurstück Fl. 6 Nr. 31 (teilweise).
Teilplan B umfasst die erforderlichen externen Ausgleichsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen des Teilplanes B umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 27 Nr. 169 und 170. Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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11.03.2020 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B35 „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ als Satzung. Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 22.11.2019 bis 23.12.2019 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen. Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bauleitplanentwurfes / Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick umfasst folgende Flächen: Teilplan A umfasst im Wesentlichen die Bau- und Verkehrsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen im Teilplan A umfasst die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 7, Nr. 30 (teilweise) sowie das Flurstück Fl. 6 Nr. 31 (teilweise).
Teilplan B umfasst die erforderlichen externen Ausgleichsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen des Teilplanes B umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 27 Nr. 169 und 170. Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung:/ Enthaltung:/
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12.03.2020 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 14 - zur Kenntnis genommen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B35 „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ als Satzung. Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 22.11.2019 bis 23.12.2019 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen. Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bauleitplanentwurfes / Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick umfasst folgende Flächen: Teilplan A umfasst im Wesentlichen die Bau- und Verkehrsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen im Teilplan A umfasst die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 7, Nr. 30 (teilweise) sowie das Flurstück Fl. 6 Nr. 31 (teilweise).
Teilplan B umfasst die erforderlichen externen Ausgleichsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen des Teilplanes B umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 27 Nr. 169 und 170. Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Der Tagesordnungspunkt soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ohne Aussprache abgestimmt werden.
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20.03.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 16 - ungeändert beschlossen |
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Die Vorlage wird ohne Aussprache abgestimmt. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan B35 „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ als Satzung. Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 22.11.2019 bis 23.12.2019 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen. Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bauleitplanentwurfes / Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Hotel Odenwaldblick umfasst folgende Flächen: Teilplan A umfasst im Wesentlichen die Bau- und Verkehrsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen im Teilplan A umfasst die Flurstücke Gemarkung Urberach Flur 7, Nr. 30 (teilweise) sowie das Flurstück Fl. 6 Nr. 31 (teilweise).
Teilplan B umfasst die erforderlichen externen Ausgleichsflächen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächen des Teilplanes B umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 27 Nr. 169 und 170. Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen Zustimmung:CDU (11), AL/Die Grüne (8), SPD (5), FWR (4), FDP (3) Ablehnung:/ Enthaltung:/
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Ö 17 |
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B5.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße";
Behandlung der Stellungnahmen/ Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
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VO/0048/20 |
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Ö 18 |
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B5.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße";
Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
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VO/0049/20 |
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Ö 19 |
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Ehrung des Gewerkschafters Wilhelm Weber |
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VO/0041/20 |
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Ö 20 |
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Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes
"Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark" |
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VO/0017/20 |
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Ö 21 |
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Antrag der FWR: Verkehrsbelastung in Rödermark |
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FWR/0258/19 |
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Ö 22 |
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Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19 Virus: Übertragung von Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (§ 50 Abs. 1 Satz 2 HGO) |
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VO/0068/20 |
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