Der Stadtverordnetenvorsteher informiert darüber, dass die Fraktion „Freie Wähler Rödermark“ Herr Wendelin Huber als Kandidaten für das Amt des Ortsgerichtsvorstehers vorgeschlagen hat. Dieser Vorschlag wurde einvernehmlich durch den Ältestenrat befürwortet.
Der Stadtverordnetenvorsteher weist darauf hin, dass die Wahl gemäß den Bestimmungen des § 7 OrtsGG in Verbindung mit § 55 HGO als Mehrheitswahl durchzuführen ist. Die Wahl kann – wenn niemand widerspricht – in offener Abstimmung erfolgen. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten, also mindestens 20 Stimmen.
Nachdem niemand widerspricht, lässt der Stadtverordnetenvorsteher offen abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem Direktor des Amtsgerichts Langen die Ernennung von Herrn Wendelin Huber zum Ortsgerichtsvorsteher für das Ortsgericht Rödermark II (Urberach) vor.