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Bezeichnung: |
26. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses |
Gremium: |
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
Datum: |
Do, 21.03.2019 |
Status: |
öffentlich |
Zeit: |
19:30 - 20:13 |
Anlass: |
ordentliche Sitzung |
Raum: |
Raum Tramin (Zi.Nr. 300) |
Ort: |
Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Bericht der Wirtschaftsförderung |
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Ö 3 |
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Entschuldungsfonds - Bericht zweites Halbjahr 2018 |
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VO/0051/19 |
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Ö 4 |
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Zukunft der Holzvermarktung im Stadtwald Rödermark; Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts |
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VO/0044/19 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: 1.Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt zur Vermarktung der in ihrem Wald anfallenden Hölzer im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung ihres Waldes als Element der Daseinsvorsorge für ihre Bevölkerung und die Öffentlichkeit die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit dem Namen Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR gemeinsam mit den nachgenannten Städten und Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Babenhausen, Bickenbach, Darmstadt, Dieburg, Dietzenbach, Egelsbach, Eppertshausen, Fischbachtal, Griesheim, Groß-Bieberau, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Hainburg, Langen, Mainhausen, Messel, Modautal, Mühlheim am Main, Mühltal, Münster (Hessen), Ober-Ramstadt, Obertshausen, Otzberg, Reinheim, Rodgau, Roßdorf, Schaafheim, Seeheim-Jugenheim, Seligenstadt und Weiterstadt. Die Anstalt entsteht durch Vereinbarung ihrer Errichtung, welche am Tage nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung wirksam wird. 2.Gleichzeitig beschließt die Stadtverordnetenversammlung die als Anlage vorgelegte Satzung. Diese tritt gleichzeitig in Kraft. Sie beinhaltet folgende Kernpunkte: - Das Stammkapital beträgt 50.000 Euro. Es wird durch die Städte und Gemeinden in gleichen Anteilen erbracht.
- Verwaltungsratsmitglieder sind die Oberbürgermeister*innen/Bürger-
meister*innen einer jeden Anstaltsträgerin. - Der Magistrat wird beauftragt, die für die Gründung der AöR erforderlichen weiteren Verfahrensschritte vorzubereiten und die bereits mit der Kommunalaufsicht vorabgestimmte Satzung zum Abschluss zu bringen.
3.Der Bürgermeister als Vertreter im Verwaltungsrat der AöR wird im Rahmen der dortigen Abstimmungsprozesse insbesondere ermächtigt: - den Sitz und die Standorte der Anstalt festzulegen
- den Entschädigungssatz je verkauften Festmeter festzulegen
- den Geschäftsplan zu erarbeiten und den Aufbau der Team- und Organisationsstrukturen zu begleiten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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21.03.2019 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 4 - ungeändert beschlossen |
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Herr Bürgermeister Kern erläutert den Inhalt der Vorlage. Herr Kern und Frau Hechler beantworten die hierzu gestellten Fragen. Beschlussvorschlag: 1.Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt zur Vermarktung der in ihrem Wald anfallenden Hölzer im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung ihres Waldes als Element der Daseinsvorsorge für ihre Bevölkerung und die Öffentlichkeit die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit dem Namen Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR gemeinsam mit den nachgenannten Städten und Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Babenhausen, Bickenbach, Darmstadt, Dieburg, Dietzenbach, Egelsbach, Eppertshausen, Fischbachtal, Griesheim, Groß-Bieberau, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Hainburg, Langen, Mainhausen, Messel, Modautal, Mühlheim am Main, Mühltal, Münster (Hessen), Ober-Ramstadt, Obertshausen, Otzberg, Reinheim, Rodgau, Roßdorf, Schaafheim, Seeheim-Jugenheim, Seligenstadt und Weiterstadt. Die Anstalt entsteht durch Vereinbarung ihrer Errichtung, welche am Tage nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung wirksam wird. 2.Gleichzeitig beschließt die Stadtverordnetenversammlung die als Anlage vorgelegte Satzung. Diese tritt gleichzeitig in Kraft. Sie beinhaltet folgende Kernpunkte: - Das Stammkapital beträgt 50.000 Euro. Es wird durch die Städte und Gemeinden in gleichen Anteilen erbracht.
- Verwaltungsratsmitglieder sind die Oberbürgermeister*innen/Bürger-
meister*innen einer jeden Anstaltsträgerin. - Der Magistrat wird beauftragt, die für die Gründung der AöR erforderlichen weiteren Verfahrensschritte vorzubereiten und die bereits mit der Kommunalaufsicht vorabgestimmte Satzung zum Abschluss zu bringen.
3.Der Bürgermeister als Vertreter im Verwaltungsrat der AöR wird im Rahmen der dortigen Abstimmungsprozesse insbesondere ermächtigt: - den Sitz und die Standorte der Anstalt festzulegen
- den Entschädigungssatz je verkauften Festmeter festzulegen
- den Geschäftsplan zu erarbeiten und den Aufbau der Team- und Organisationsstrukturen zu begleiten.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Der Tagesordnungspunkt soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nach einer kurzen Einleitung durch Herrn Bürgermeister Kern ohne Aussprache abgestimmt werden.
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02.04.2019 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 5 - ungeändert beschlossen |
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Nach einer Einführung durch Bürgermeister Kern lässt der Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann ohne Aussprache über die Vorlage abstimmen. Beschlussvorschlag: 1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt zur Vermarktung der in ihrem Wald anfallenden Hölzer im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung ihres Waldes als Element der Daseinsvorsorge für ihre Bevölkerung und die Öffentlichkeit die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit dem Namen Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR gemeinsam mit den nachgenannten Städten und Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Babenhausen, Bickenbach, Darmstadt, Dieburg, Dietzenbach, Egelsbach, Eppertshausen, Fischbachtal, Griesheim, Groß-Bieberau, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Hainburg, Langen, Mainhausen, Messel, Modautal, Mühlheim am Main, Mühltal, Münster (Hessen), Ober-Ramstadt, Obertshausen, Otzberg, Reinheim, Rodgau, Roßdorf, Schaafheim, Seeheim-Jugenheim, Seligenstadt und Weiterstadt. Die Anstalt entsteht durch Vereinbarung ihrer Errichtung, welche am Tage nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung wirksam wird. 2. Gleichzeitig beschließt die Stadtverordnetenversammlung die als Anlage vorgelegte Satzung. Diese tritt gleichzeitig in Kraft. Sie beinhaltet folgende Kernpunkte: - Das Stammkapital beträgt 50.000 Euro. Es wird durch die Städte und Gemeinden in gleichen Anteilen erbracht.
- Verwaltungsratsmitglieder sind die Oberbürgermeister*innen/Bürger-meister*innen einer jeden Anstaltsträgerin.
- Der Magistrat wird beauftragt, die für die Gründung der AöR erforderlichen weiteren Verfahrensschritte vorzubereiten und die bereits mit der Kommunalaufsicht vorabgestimmte Satzung zum Abschluss zu bringen.
3. Der Bürgermeister als Vertreter im Verwaltungsrat der AöR wird im Rahmen der dortigen Abstimmungsprozesse insbesondere ermächtigt: - den Sitz und die Standorte der Anstalt festzulegen
- den Entschädigungssatz je verkauften Festmeter festzulegen
- den Geschäftsplan zu erarbeiten und den Aufbau der Team- und Organisationsstrukturen zu begleiten.
Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen Zustimmung:CDU (10), AL/Die Grünen (8), SPD (4), FWR (3), FDP (3) Ablehnung:/ Enthaltung:/
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Ö 5 |
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Nachwahl eines Mitgliedes der Betriebskommission des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe Rödermark"; hier: wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Person |
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VO/0064/19 |
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Ö 6 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Bau einer Bahnunterführung für den Pkw-Verkehr auf der Dieburger Straße |
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SPD/0048/19 |
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Ö 7 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Einrichtung einer Buslinie Richtung Dieburg/Odenwald |
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SPD/0049/19 |
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Ö 7.1 |
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Änderungsantrag der FDP-Fraktion: Einrichtung einer Buslinie Richtung Dieburg/Odenwald |
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FDP/0049_1/19 |
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Ö 8 |
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Antrag der Fraktion FWR: Kreisverkehre auf B486 in Urberach |
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FWR/0062/19 |
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Ö 9 |
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Antrag der Fraktion FWR: NEUFASSUNG: Verbesserung des Verkehrs aus B459 am Rödermarkring |
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FWR/0063_1/19 |
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Ö 10 |
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Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 11 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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