Anfrage:
1) Wann genau wurde seitens der Stadt Rödermark beim Kreis Offenbach der Investitionskostenzuschuss in welcher Höhe für die Sanierung und Modernisierung des Badehauses im Sinne des „SWIM“-Programms der Hessischen Landesregierung – formell – gestellt (Vorhabenanmeldung)?
2) Wurde die Vorhabenanmeldung der Stadt Rödermark beim Kreis Offenbach in eine Bearbeitungs- oder Priorisierungsliste aufgenommen? Wenn ja, wann und mit welchem zeitlichen Realisationshorizont?
3) Wann ist mit der finalen Bescheidung des Investitionskostenzuschussantrages zu rechnen?
4) Ist bereits abzusehen, in welcher konkreten Höhe die Stadt Rödermark Fördermaßnahmen aus dem „SWIM“-Programm der Hessischen Landesregierung erwarten kann?
5) Welche konkrete Finanzierungsvorstellung (Eigenmittel, Eigenleistungen, Zuwendungen Dritter, Bankdarlehn, ...) lag dem „SWIM“-Investitionskostenzuschussantrag zugrunde?
6) Wann ist mit den ersten Bau-/Sanierungsarbeiten im Badehaus auf Basis der „SWIM“-Investitionskostenzuschüsse des Landes zu rechnen?