Bürgermeister Kern erläutert die Vorlage des Magistrates sowie das Zustandekommen des gestiegenen Ablösungsbetrages. Es folgen Redebeiträge aller Fraktionen. Abschließend lässt der Stadtverordnetenvorsteher über die Vorlage abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Rödermark beschließt, das Angebot des Landes zur Kassenkredit-entschuldung nach dem Ersten Teil des HESSENKASSE-Gesetzes anzunehmen.
Die Stadt Rödermark verpflichtet sich, den Ergebnis- und Finanzhaushalt in Planung und Rechnung ab dem Jahr 2019 nach § 92 Abs. 4 bis 6 HGO auszugleichen sowie die Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach § 105 HGO zu beachten. Ab dem Haushaltsjahr 2019 werden die Zahlungen der ordentlichen Tilgung und der Beitrag zum Sondervermögen HESSENKASSE grundsätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet und somit eine Fremdfinanzierung vermieden.
Die Stadt Rödermark verpflichtet sich des Weiteren, nach Maßgabe des HESSENKASSE-Gesetzes einen jährlichen Beitrag von 25 Euro je Einwohner an das Sondervermögen HESSENKASSE zu leisten.
Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die hierzu vom Magistrat gegenüber dem Finanzministerium fristgerecht abgegebenen Anträge und Erklärungen (Rechtsbehelfsverzicht zum Bewilligungsbescheid und Verpflichtungserklärung).
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat des Weiteren, die zur Umsetzung der Kassenkreditentschuldung erforderliche Ablösungsvereinbarung mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu schließen, in der insbesondere die zur Ablösung vorgesehenen Kassenkredite aufgeführt sowie die Ablösungszeitpunkte und die Ablösungsmodalitäten geregelt sind.