Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1) Gemäß dem Ursprungsantrag (Die Satzung zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge vom 01. Januar 2018 wird gemäß dem in der Anlage beigefügten Entwurf aufgehoben.)
2) Der Magistrat wird beauftragt, einen mittel- und langfristigen Investitions- und
Finanzierungsplan (aufgeschlüsselt jeweils nach Straße und der konkreten baulichen
Maßnahme) für die Sanierung und grundhafte Erneuerung der Rödermärker Straßen
auszuarbeiten und im zuständigen Fachausschuss vorzustellen.
3) Durch die Aufhebung der Satzung und damit den Wegfall der wiederkehrenden
Straßenbeiträge dürfen die Bürger/-innen nicht zusätzlich oder neuerlich belastet werden.
4) Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.12.2017 (CAL/0259/17) wird in
Ziffer 2 („Bruttoinvestitionssumme“) wie folgt geändert:
Der Magistrat wird beauftragt, die Bruttoinvestitionssumme von mindestens 1
Million Euro für grundhafte Erneuerungen von Straßen jährlich zu investieren. Bei der Planung dieser Investitionsmaßnahmen ist insbesondere die Liste der grundhaft zu erneuernden Straßen zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: