Anfrage:
Die FREIEN WÄHLER fragen für den Fall, dass die Stadtverordnetenversammlung dem Beispiel anderer Kommunen im Kreis Offenbach (z.B. Seligenstadt) folgt und eine vollständige Gebührenfreiheit für die Betreuung in Kindertagesstätten beschließt, an:
1) welche Mindereinnahmen würden sich gegenüber den in den HH-Plänen 2019 – 2021 eingestellten „Summe der ordentlichen Erträge“ ergeben?
2) welche Entlastung könnte bei den Verwaltungskosten mittelfristig durch den Entfall von individuellen Gebührenfestlegungen, Überwachung der Zahlungseingänge, Maßnahmen gegen säumige Gebührenpflichtige etc. erwartet werden?
3) könnte eine möglicher Weise dadurch steigende Nachfrage nach Ganztagsplätzen mit den bestehenden bzw. im Bau oder Planung befindlichen Kitaeinrichtungen abgedeckt werden?
4) wieviel zusätzliches Betreuungspersonal wäre erforderlich und welche Kosten/Jahr würden dadurch entstehen?