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Tagesordnung - 36. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Fortsetzung der Sitzung vom 6.12.2005  

 
 
Bezeichnung: 36. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Fortsetzung der Sitzung vom 6.12.2005
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Fr, 09.12.2005 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 19:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Bauleitplanung für den Stadtteil Waldacker      
    06.12.2005 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 10 - (offen)
    Der Tagesordnungspunkt wird in der Fortsetzung der Sitzung am Freitag, den 9

Der Tagesordnungspunkt wird in der Fortsetzung der Sitzung am Freitag, den 9.12.2005 behandelt.

   
    09.12.2005 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 1 - geändert beschlossen
    Neuer Beschlussvorschlag:

Bürgermeister Kern erläutert den Beschlussvorschlag des Magistrates sowie dessen Änderung. Herr Gerl bittet um die genaue Benennung der betroffenen Flurstücke im Beschlussvorschlag.

Zwischenzeitlich stellt Herr Rotter den Antrag zur Geschäftsordnung, die Sitzung kurz zu unterbrechen. Da es keine Gegenstimmen gegen diesen Antrag gibt, unterbricht die Stadtverordnetenvorsteherin die Sitzung um 19.20 Uhr, um den Fraktionen Zeit zur Beratung zu geben.

 

Die Sitzungsunterbrechung wird um 19.40 Uhr aufgehoben.

 

Bürgermeister Kern benennt die Flurstücke. Sie werden in den Beschlussvorschlag aufgenommen.

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den neuen Beschlussvorschlag, der wie folgt lautet abstimmen:

 

Neuer Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den anliegenden Entwurf des Bebauungsplans A 1.4 „Waldacker“.

 

2.      Für das Gebiet in der Lerchenstraße werden für die Flurstücke Fl. 10, Fl.-St. 42/10, 42/11, 42/15, 46/5, 46,9 folgende Festsetzungen getroffen:

-           Mindestgröße für Baugrundstücke für Doppelhäuser 250 qm

-           Grundfläche von Staffelgeschossen über dem zweiten Vollgeschoss max. 50 % der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses

-           Zulässigkeit von Sattel-, Walm-, Pult- und Flachdächern mit max. 25° Dachneigung

-           Festlegung einer vorderen Baugrenze von mind. 1 m Abstand von Verkehrsfläche.

 

3.      Alle weiteren Festlegungen des Bebauungsplanentwurfes gelten auch für dieses Gebiet.

 

4.                 Der anliegende Entwurf des Bebauungsplanes A 1.4 „Waldacker“ ist entsprechend zu ändern und dient als Grundlage für das weitere Bauleitplanverfahren.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:    einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, SPD, Andere Liste/Die Grünen, FDP

Ablehnung:                       /

Enthaltung:                      /

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin beendet die Sitzung mit persönlichen Worten und Dank für die gute Zusammenarbeit und guten Wünschen für die Zukunft.