Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Gültigkeit der
Bürgermeister-Direktwahl vom 06. März 2005.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
Die Beratung in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung soll
ohne Aussprache erfolgen.