Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf der Grundstücke
Gemarkung Urberach Flur 1 Flurstücke Nr. 700/2, 722/3, 723/2, 723/3 sowie 723/4
mit insgesamt 1.358 qm an die Rheinische Grundbesitz & Beteiligungs AG und das Flurstück Nr.
722/4 mit 1.005 qm an die Dietz-Holding AG, Darmstädter Str. 246, 64625
Bensheim.
Für den Grundstückskaufvertrag werden folgende Bedingungen vereinbart:
1. Die Rheinische Grundbesitz & Beteiligungs
AG sowie die Dietz-Holding AG verpflichten sich, innerhalb eines Zeitraumes von
24 Monaten auf eigene Kosten die Gesamtbebauung des zur Disposition stehenden
Areals durchzuführen.
2. Die Dietz-Holding AG verpflichtet sich, die
auf dem Flurstück 722/4 stehende denkmalgeschützte Scheune auf Basis der
Baubeschreibung und Kostenschätzung des
Architekturbüros Huther und Karawassilis gemäß
vorliegender Vorgaben der Stadt Rödermark zu realisieren. Die Kostenschätzung
des Architekturbüros beträgt brutto 1.072.266,00 €.
3. Die Stadt Rödermark mietet für die Dauer von
30 Jahren bei einer Verlängerungsoption von 2 x 10 Jahren die Kulturscheune zu
einem monatlichen Mietpreis in Höhe von 1.600,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer und
betreibt diese selbst oder gibt den Betrieb der Kulturscheune an einen Dritten
im Rahmen einer Untervermietung weiter. Für die Dauer des Mietvertrages trägt
die Stadt Rödermark für die laufende Instandhaltung der Kulturscheune selbst
Rechnung, mit Ausnahme der Instandhaltung von Dach und Fach. Die Stadt
Rödermark trägt die Betriebskosten der Kulturscheune soweit möglich direkt und
rechnet diese mit den Versorgungsträgern selbst ab. Die Dietz-Holding AG
verpflichtet sich, die Kulturscheune sowie das Grundstück nach Ablauf von 50
Jahren an die Stadt Rödermark kostenlos zurück zu übertragen. Die ‚Mietkosten dürfen maximal um die Steigerung des
Lebenshaltungskostenindexes steigen.
4. Die Stadt Rödermark veräußert die Flurstücke
Nr. 700/2, 722/3, 723/2, 723/3 sowie 723/4 mit insgesamt 1.358 qm an die
Rheinische Grundbesitz & Beteiligungs AG und das Flurstück Nr. 722/4 mit
1.005 qm an die Dietz-Holding AG für einen Betrag in Höhe von 50.000,00 €
verbunden mit der vorgenannten Bauverpflichtung.
5. Bis zum Abschluss der Baumaßnahmen sind
angemessene Sicherheiten für die Stadt Rödermark vorzusehen. Nach Abschluss
sowohl der Sanierung der Kulturscheune als auch der Errichtung der vorgesehenen
Bebauung sind die grundbuchlichen Sicherungen (Rückauflassungsvormerkung) zur
Löschung zu bringen.
6. Darüber hinaus verpflichten sich die
Rheinische Grundbesitz & Beteiligungs AG und die Dietz Holding AG als
weitere Sicherheit auf dem Grundstück in Urberach, Ober-Rodener-Str. 20,
welches der Tochtergesellschaft der Rheinische Grundbesitz & Beteiligungs
AG, Tectum 2 Vermögensverwaltung GmbH, gehört, eine Grundschuld in Höhe von
2.148.000,00 € für die Stadt Rödermark zu bestellen. Auch diese Grundschuld ist
mit Fertigstellung der Baumaßnahmen zur Löschung zu bringen. Die Grundschulden müssen werthaltig sein.
7. Die Rheinische Grundbesitz & Beteiligungs
AG und die Dietz-Holding AG versichern, mit den Bauarbeiten innerhalb von vier
Wochen nach Übertragung des Grundstückes sowie Erteilung der wirksamen
Baugenehmigung zu beginnen.
8. Die Bebauung wird entsprechend dem Konzept der
Architekten Huther und Karawassilis durchgeführt. Im Zuge der vorgesehenen
Nutzung der Neubauten ist beabsichtigt, wegen der Erdgeschossnutzung
gegebenenfalls nochmals Optimierungen vorzunehmen.
9. Die Stadt Rödermark stellt ein zugeteiltes
Investitionsdarlehen in Höhe von 409.000,00 € für die Sanierung der
Kulturscheune der Dietz-Holding AG zu den bekannten Konditionen zur Verfügung.
Der Betrag wird an die Dietz-Holding AG nach Eintragung einer Grundschuld für
die Stadt Rödermark ausgezahlt.
10. Die Dietz-Holding AG wird nicht verpflichtet,
die tatsächlich für die Sanierung der Kulturscheune aufgewendeten Kosten der
Stadt Rödermark offen zu legen. Eine Verrechnung etwaiger Kostenersparnisse mit
dem Grundstückspreis erfolgt nicht. Gleichzeitig verpflichtet sich die
Dietz-Holding AG bei Kostenüberschreitung keinerlei Nachforderungen an die
Stadt Rödermark zu stellen.
11. Nach Errichtung des Gesamtprojektes
verpflichten sich die Rheinische Grundbesitz & Beteiligungs AG und die
Dietz-Holding AG die zwischen den Baulichkeiten befindlichen Verkehrsflächen
öffentlich zugänglich zu halten und darüber hinaus der Mieterin der
Kulturscheune die Nutzung der Außenflächen kostenfrei zu gewährleisten. Hierfür
erfolgt eine Sicherung über Grunddienstbarkeiten.
Sämtliche Kosten der Vertragsdurchführung tragen die Käufer.