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Tagesordnung - 19. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: 19. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Do, 06.06.2002 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Antrag der CDU-Fraktion betr.: Schulweg für Kinder sichern      
Ö 2     Antrag der CDU-Fraktion betr.: Berufsakademie Rödermark      
Ö 3     Fahrradwege in Rödermark a) Antrag der CDU-Fraktion betr.: Lückenschluss im Radwegenetz b) Antrag der FDP-Fraktion betr.: Beschilderung für Fahrradverkehr c) Antrag der FDP-Fraktion betr.: Innerstädtischer Radverkehrsplan d) Antrag der FDP-Fraktion betr,; Ausweisung von Fahrradwegen in Stadtplänen e) Antrag der FDP-Fraktion betr.: Einbahnstraßenregelung Trinkbrunnenstraße f) Antrag der FDP-Fraktion betr.: Beschilderung Wittenberger Straße g) Antrag der FDP-Fraktion betr.: Querung der Frankfurter Straße h) Antrag der FDP-Fraktion betr.: Wegenetz zwischen den Stadtteilen      
Ö 4     Antrag der FDP-Fraktion betr.: Alternative Finanzierung der "Grünen Mitte" Rödermarks      
Ö 5     Antrag der Fraktion Andere Liste / Die Grünen betr.: Ideenwettbewerb "Grüne Mitte"      
Ö 6     Antrag der Fraktion Andere Liste / Die Grünen betr.: Bänke am "Dalles"      
Ö 7     Abschlussbericht des Akteneinsichtsausschusses zum Ortskern Urberach      
Ö 8     Wahl der Mitglieder des Personalrates für die Betriebskommission des Eigenbetriebes "Entsorgungs- und Dienstleistungsbetrieb der Stadt Rödermark"      
Ö 9     Entlastung des Magistrats nach Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1999      
Ö 10  
Schiedsamtsbezirk Rödermark I (Ober-Roden) hier: Wahl der stellvertretenden Schiedsperson      
Ö 11     Verkauf des Grundstückes Gemarkung Ober-Roden Flur 27 Nr. 370, Geraer Str. 33, 631 qm      
Ö 12     Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Nr. 870, 737 m²      
Ö 13     Ortskern Urberach      
    06.06.2002 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 13 - (offen)
   
   
    18.06.2002 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 16 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf der Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 1 Flurstücke Nr. 700/2, 722/3, 723/2, 723/3 sowie 723/4 mit insgesamt 1.358 qm an die Rheinische Grundbesitz  & Beteiligungs AG und das Flurstück Nr. 722/4 mit 1.005 qm an die Dietz-Holding AG, Darmstädter Str. 246, 64625 Bensheim.

 

Für den Grundstückskaufvertrag werden folgende Bedingungen vereinbart:

 

1.  Die Rheinische Grundbesitz & Beteiligungs AG sowie die Dietz-Holding AG verpflichten sich, innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten auf eigene Kosten die Gesamtbebauung des zur Disposition stehenden Areals durchzuführen.

2.  Die Dietz-Holding AG verpflichtet sich, die auf dem Flurstück 722/4 stehende denkmalgeschützte Scheune auf Basis der Baubeschreibung und Kostenschätzung des

Architekturbüros Huther und Karawassilis gemäß vorliegender Vorgaben der Stadt Rödermark zu realisieren. Die Kostenschätzung des Architekturbüros beträgt brutto 1.072.266,00 €.

3.  Die Stadt Rödermark mietet für die Dauer von 30 Jahren bei einer Verlängerungsoption von 2 x 10 Jahren die Kulturscheune zu einem monatlichen Mietpreis in Höhe von 1.600,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer und betreibt diese selbst oder gibt den Betrieb der Kulturscheune an einen Dritten im Rahmen einer Untervermietung weiter. Für die Dauer des Mietvertrages trägt die Stadt Rödermark für die laufende Instandhaltung der Kulturscheune selbst Rechnung, mit Ausnahme der Instandhaltung von Dach und Fach. Die Stadt Rödermark trägt die Betriebskosten der Kulturscheune soweit möglich direkt und rechnet diese mit den Versorgungsträgern selbst ab. Die Dietz-Holding AG verpflichtet sich, die Kulturscheune sowie das Grundstück nach Ablauf von 50 Jahren an die Stadt Rödermark kostenlos zurück zu übertragen. Die ‚Mietkosten dürfen maximal um die Steigerung des Lebenshaltungskostenindexes steigen.

4.  Die Stadt Rödermark veräußert die Flurstücke Nr. 700/2, 722/3, 723/2, 723/3 sowie 723/4 mit insgesamt 1.358 qm an die Rheinische Grundbesitz & Beteiligungs AG und das Flurstück Nr. 722/4 mit 1.005 qm an die Dietz-Holding AG für einen Betrag in Höhe von 50.000,00 € verbunden mit der vorgenannten Bauverpflichtung.

5.  Bis zum Abschluss der Baumaßnahmen sind angemessene Sicherheiten für die Stadt Rödermark vorzusehen. Nach Abschluss sowohl der Sanierung der Kulturscheune als auch der Errichtung der vorgesehenen Bebauung sind die grundbuchlichen Sicherungen (Rückauflassungsvormerkung) zur Löschung zu bringen.

6.  Darüber hinaus verpflichten sich die Rheinische Grundbesitz & Beteiligungs AG und die Dietz Holding AG als weitere Sicherheit auf dem Grundstück in Urberach, Ober-Rodener-Str. 20, welches der Tochtergesellschaft der Rheinische Grundbesitz & Beteiligungs AG, Tectum 2 Vermögensverwaltung GmbH, gehört, eine Grundschuld in Höhe von 2.148.000,00 € für die Stadt Rödermark zu bestellen. Auch diese Grundschuld ist mit Fertigstellung der Baumaßnahmen zur Löschung zu bringen. Die Grundschulden müssen werthaltig sein.

 

 

 

7.  Die Rheinische Grundbesitz & Beteiligungs AG und die Dietz-Holding AG versichern, mit den Bauarbeiten innerhalb von vier Wochen nach Übertragung des Grundstückes sowie Erteilung der wirksamen Baugenehmigung zu beginnen.

8.  Die Bebauung wird entsprechend dem Konzept der Architekten Huther und Karawassilis durchgeführt. Im Zuge der vorgesehenen Nutzung der Neubauten ist beabsichtigt, wegen der Erdgeschossnutzung gegebenenfalls nochmals Optimierungen vorzunehmen.

9.  Die Stadt Rödermark stellt ein zugeteiltes Investitionsdarlehen in Höhe von 409.000,00 € für die Sanierung der Kulturscheune der Dietz-Holding AG zu den bekannten Konditionen zur Verfügung. Der Betrag wird an die Dietz-Holding AG nach Eintragung einer Grundschuld für die Stadt Rödermark ausgezahlt.

10. Die Dietz-Holding AG wird nicht verpflichtet, die tatsächlich für die Sanierung der Kulturscheune aufgewendeten Kosten der Stadt Rödermark offen zu legen. Eine Verrechnung etwaiger Kostenersparnisse mit dem Grundstückspreis erfolgt nicht. Gleichzeitig verpflichtet sich die Dietz-Holding AG bei Kostenüberschreitung keinerlei Nachforderungen an die Stadt Rödermark zu stellen.

11. Nach Errichtung des Gesamtprojektes verpflichten sich die Rheinische Grundbesitz & Beteiligungs AG und die Dietz-Holding AG die zwischen den Baulichkeiten befindlichen Verkehrsflächen öffentlich zugänglich zu halten und darüber hinaus der Mieterin der Kulturscheune die Nutzung der Außenflächen kostenfrei zu gewährleisten. Hierfür erfolgt eine Sicherung über Grunddienstbarkeiten.

 

 

Sämtliche Kosten der Vertragsdurchführung tragen die Käufer.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:                    einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                                     CDU

Ablehnung:                                        /

Enthaltung:                                        SPD, Andere Liste/Die Grünen, FDP

   
    19.06.2002 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 9 - (offen)
   
Ö 14     Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 15     Mitteilungen und Anfragen